Erziehung & Bildung
Kindern mit geistiger oder körperlicher Behinderung steht häufig gezielte Förderung in der Lernentwicklung zu. Verschiedene Fachstellen im Landkreis arbeiten eng zusammen, um ein Netzwerk an Frühförderangeboten bis hin zur Hilfe bei der Integration zu bieten. Hier finden sie die richtigen Ansprechpartner.
Frühförderung
Interdisziplinäre Frühförderung
Ihr Kind ist zu früh geboren, hat eine Behinderung oder Sie machen sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes? Die interdisziplinäre Frühförderung kann hier der richtige Ansprechpartner sein.
Die Interdisziplinäre Frühförderung wird im Landkreis Schwäbisch Hall von den Offene Hilfen Crailsheim, vom Zentrum Mensch un dem Medicampus geleistet. Beratung, Diagnostik und Förderung sind für Eltern kostenfrei. Eine ärztliche Überweisung ist nicht nötig. Die Krankenkassen und der Landkreis Schwäbisch Hall übernehmen die Kosten.
Sonderpädagogische Frühförderung
Im Landkreis gibt es verschiedene sonderpädagogische Beratungsstellen für Frühförderung. Sie beraten zu den Schwerpunktthemen Sehen, Sprache und Hören, Lernen sowie zu geistiger, motorischer, emotionaler und sozialer Entwicklung.
Kinderbetreuung
Kinder mit Behinderung haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr das Recht auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. In vielen Kitas werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut. Für die Eltern werden hier die üblichen Kostenbeiträge erhoben. Sollte eine persönliche Assistenz erforderlich sein, kann der Träger der Eingliederungshilfe diese Leistung übernehmen.
Notwendige medizinische Versorgung in der Einrichtung kann von der Krankenkasse als häusliche Krankenpflege übernommen werden. Auch Tageseltern arbeiten teilweise inklusiv. Außerdem gibt es Heilpädagogische Kitas, die sich auf die Betreuung von Kindern mit Behinderung spezialisiert haben. Den Besuch einer solchen Einrichtung übernimmt in der Regel der Träger der Eingliederungshilfe. Eine Kostenbeteiligung der Eltern ist nicht notwendig.
Kita-Integrationsfachdienst (KID) - Diakoneo Sonnenhof
Der KID der Offenen Hilfen richtet sich an Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder körperlicher/geistiger Behinderung, die eine KiTa- Einrichtung am Wohnort besuchen. Die Kostenübernahme erfolgt über das Landratsamt in der Regel für ein Jahr, kann aber bei Bedarf verlängert werden. KID bietet zusätzliche pädagogische Förderung, Anbahnung von Spielverhalten und lebenspraktische Fähigkeiten durch qualifizierte Fachkräfte, die das Kind im Alltag vor Ort begleiten.
Schule
An integrativen Schulen werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet. Kinder mit einem hohen Förderbedarf haben die Möglichkeit, Förderschulen zu besuchen. Benötigt das Kind im Schulalltag behinderungsbedingt zusätzliche Unterstützung, kann es durch einen Schulbegleiter unterstützt werden.
Die erforderliche Schulbegleitung kann während der Nachmittagsbetreuung in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) kostenfrei im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden.
Braucht das Kind während des Schulbesuchs medizinische Versorgung, kann die Krankenkasse die Kosten als häusliche Krankenpflege übernehmen. Außerdem können verschiedene Hilfsmittel durch die Krankenkasse übernommen werden, wie zum Beispiel eine behinderungsbedingte Sonderausstattung für einen Computer.
Studium
An Hochschulen sind die Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Studierendenwerke die erste Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung. Auch die Sozialberatung des Studierendenwerks der jeweiligen Universität berät und informiert in der Regel über mögliche Studienfinanzierung, hilft bei Fragen zu Sozialleistungen und Vergünstigungen oder vermittelt an zuständige Stellen oder Ansprechpartner.
Oft bietet das Studierendenwerk auch Wohnraumvermittlung an. Einzelne Universitäten geben einen speziellen Leitfaden für das Studium für Menschen mit Behinderung heraus, so zum Beispiel die Universität Mannheim.