Forstwirtschaft

Neben den Aktivitäten zur Führung und Bewirtschaftung des Staatsforstes und der Betreuung des Körperschaftswaldes in Baden-Württemberg gehört zu den Leistungen der Forstämter unter anderem die Beratung der Privatwaldbesitzer, die Durchführung forstlicher Fördermaßnahmen im Körperschafts- und Privatwald, die Sachverständigentätigkeit in forstlichen Angelegenheiten sowie die Amtshilfe bei Naturschutz, Landschaftspflege und Erstellung von Erholungseinrichtungen. Zur Hoheitsverwaltung gehört der Forstschutz, die Forstaufsicht, die Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange sowie Fachplanungen für den Wald auf örtlicher Ebene.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde vom Landratsamt Schwäbisch Hall freigegeben. ;; Stand: 11.01.2007