Haushaltsbefragung
Mikrozensus in Crailsheim
Im Jahr 2026 werden wieder in ganz Deutschland die jährlichen Haushaltsbefragungen zum Mikrozensus durchgeführt. Auch in Crailsheim werden ausgewählte Haushalte von Interviewern des Statistischen Landesamtes zu ihren Lebensumständen befragt. Hierfür besteht Auskunftspflicht.
Im Rahmen des Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auch in diesem Jahr wieder etwa 62.000 Haushalte im Südwesten Deutschlands. Die Auswahl der Haushalte erfolgt mehrstufig über ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren.
Die Idee dahinter
Seit seiner Einführung im Jahr 1957 erfasst der Mikrozensus wesentliche Daten wie Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit und den Familienstand. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land, beispielsweise auch zur Armutsgefährdung verschiedener Bevölkerungsgruppen.
Neben jährlich wiederkehrenden Themen werden jährlich auch neue Inhaltsbereiche abgefragt. 2026 wird es beispielsweise auch um Fragen zur Wohnsituation der Menschen gehen. Der Mikrozensus liefert dadurch Aufschlüsse zu den Wohnkosten und zur Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder und sind deshalb wichtig für die Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen. Viele dieser Daten sind zudem europaweit vergleichbar. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Bedeutung, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung. Damit die Situation junger als auch alter Menschen korrekt dargestellt wird, gibt es keine Altersgrenze für die Befragung.
Ablauf der Befragung
Ausgewählte Haushalte bekommen ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ können die Auskunftspflichtigen die Fragen auch während eines Telefoninterviews beantworten. Die schriftliche Teilnahme auf einem Papierbogen ist ebenso möglich. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Die Daten werden im Verlauf anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Das bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen.
Info: Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711 641-2295 in Verbindung setzen. Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar.
