Katzenschutzverordnung

Viel erreicht – aber das Problem bleibt

Kleine Katzen beim Fressen, eine große Katze im Hintergrund
Die Katzen im Tierheim müssen versorgt werden. Hilfe und Unterstützung ist daher immer willkommen.

Vor rund einem Jahr hat Crailsheim die Katzenschutzverordnung beschlossen, um die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen. Das Ziel: weniger Tierleid, eine Entlastung des Tierheims und mehr Verantwortung bei Halterinnen und Haltern von Freigängerkatzen. Trotz erster Fortschritte bleibt die Situation angespannt.

Seit dem 1. August vergangenen Jahres gilt in Crailsheim die Katzenschutzverordnung. Sie verpflichtet Besitzerinnen und Besitzer von Freigängerkatzen, auch freilaufende Halterkatzen genannt, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Diskussion im Gemeinderat war damals emotional und kontrovers. Ausschlaggebend waren unter anderem die alarmierenden Zahlen des Tierheims Crailsheim: 2023 wurden dort 258 Katzen aufgenommen, 2024 bereits 290 Tiere. Viele von ihnen stammen aus unkontrollierter Vermehrung freilebender Katzen.

Die Verordnung soll verhindern, dass sich freilaufende Halterkatzen mit verwilderten Tieren vermehren und die Population weiter anwächst. Damit verfolgt die Stadt das Ziel, langfristig Tierleid zu verringern und das Tierheim zu entlasten.

Tierheim weiterhin stark belastet
Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung zeigt sich aus Sicht des Tierschutzvereins Crailsheim leider noch keine deutliche Entspannung. „Bislang sind keine deutlichen positiven Auswirkungen der Verordnung erkennbar“, sagt die Vereinsvorsitzende Claudia Hofmann.

Die Zahlen aus dem laufenden Jahr verdeutlichen die anhaltende Problematik: Bis Anfang Juni nahm das Tierheim bereits 73 Fundkatzen auf und wirkte bei 115 Kastrationen mit. Zudem mussten zahlreiche kranke und teilweise stark geschwächte Katzenbabys versorgt werden. Für Hofmann ist das ein Hinweis darauf, dass die unkontrollierte Vermehrung im Stadtgebiet und der Umgebung weiterhin ein großes Problem darstellt.

Besonders belastend sind dabei nicht nur die hohen Tierzahlen, sondern auch der Gesundheitszustand vieler Tiere. Verwilderte Katzen leiden häufig unter Krankheiten, Parasitenbefall oder Unterernährung. Viele von ihnen können nicht vermittelt werden und müssen nach Kastration und Kennzeichnung wieder in ihrem angestammten Revier freigelassen werden.

Aufklärung bleibt entscheidend
Im Kontakt mit Katzenhalterinnen und Katzenhaltern erlebt der Tierschutzverein unterschiedliche Reaktionen. Zwar sei die Verordnung vielen bekannt, berichtet Hofmann, doch die Umsetzung scheitere häufig am organisatorischen Aufwand oder an der Bereitschaft, die Kosten für die eigenen Tiere zu übernehmen.

Dennoch gibt es auch positive Entwicklungen. „In mehreren Fällen zeigten sich Halterinnen und Halter nach Gesprächen einsichtig und kooperativ“, berichtet Hofmann. Mit Unterstützung des Vereins konnten Katzen eingefangen und anschließend kastriert werden. Diese Erfahrungen zeigten, dass Aufklärung und praktische Hilfestellung wichtige Bausteine für den Erfolg der Verordnung seien.

Auch die Stadt Crailsheim setzt die Vorgaben der Katzenschutzverordnung konsequent um und kontrolliert stichprobenartig. Trotzdem sind Stadtverwaltung und Tierschutzverein in hohem Maß auf die Kooperation und Einsicht der Katzenhalterinnen und Katzenhalter angewiesen.

Eine offensichtlich geschwächte Katze mit verletztem Auge
Oft müssen die Freigänger- oder wild lebende Katzen medizinisch versorgt werden.

Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung einer gesetzlichen Vorschrift, sondern vor allem um den Schutz der Tiere. Wie der Tierschutzverein eben immer wieder feststellt, befinden sich viele aufgegriffene Katzen und Jungtiere in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Krankheiten, Parasitenbefall, Unterernährung oder fehlende medizinische Versorgung sind keine Seltenheit. Durch die Kastrationspflicht soll verhindert werden, dass weitere Tiere unter solchen Bedingungen geboren werden und aufwachsen müssen.

Denn jede unkastrierte freilaufende Halterkatze kann zur weiteren Vermehrung beitragen. Da Katzen mehrmals im Jahr Nachwuchs bekommen können, wachsen Populationen innerhalb kurzer Zeit stark an.

Weitere Kommunen sollen nachziehen
Nach Ansicht des Tierschutzvereins reicht die Crailsheimer Regelung allein nicht aus. „Anzustreben wäre dringend, eine Kastrationspflicht für die gesamten Teilgemeinden des Altkreises Crailsheim schnellstmöglich zu beschließen“, fordert Hofmann.

Auch wenn die unmittelbaren Auswirkungen der Verordnung bislang noch nicht deutlich sichtbar seien, gehe der Verein davon aus, dass sich Erfolge erst mittel- bis langfristig zeigen werden. „Die Erfahrungen aus dem Tierheim verdeutlichen, dass weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht, um die Zahl freilebender und unversorgter Katzen wirksam zu verringern“, so Hofmann.

Die Vorsitzende appelliert deshalb an die umliegenden Städte und Gemeinden, dem Beispiel Crailsheims zu folgen und ebenfalls Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Auch andere Kommunen in Baden-Württemberg haben inzwischen auf steigende Streunerzahlen und überfüllte Tierheime mit ähnlichen Regelungen reagiert.

Langfristige Aufgabe
Ein Jahr nach Einführung der Katzenschutzverordnung in Crailsheim zeigt sich: Die Regelung war ein wichtiger Schritt, um das Problem anzugehen. Eine schnelle Lösung konnte niemand erwarten. Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass sich die Wirkung der Maßnahmen erst über mehrere Jahre hinweg deutlich bemerkbar machen wird.

Die Erfahrungen des Tierheims machen zugleich deutlich, dass die Herausforderungen weiterhin groß sind. Die Zahl freilebender Katzen ist nach wie vor hoch, und viele Tiere benötigen Hilfe. Damit die Katzenschutzverordnung langfristig erfolgreich sein kann, bleiben Aufklärung, Verantwortungsbewusstsein und die Zusammenarbeit aller Beteiligten entscheidende Voraussetzungen.

Die Katzenschutzverordnung ist über diesen Link einsehbar: www.crailsheim.de/katzenschutzverordnung

(Erstellt am 16. Juni 2026)