Jugendgemeinderatswahl 2024

Wahl des 10. Jugendgemeinderats

Am 16. März 2024 findet die Wahl des 10. Jugendgemeinderats der Stadt Crailsheim statt. Zu wählen sind 14 Jugendgemeinderäte

Aufgrund von § 15 a der Richtlinien zur Errichtung eines Jugendgemeinderats der Stadt Crailsheim wird die 10. Wahl des Jugendgemeinderats als Urnenwahl und Briefwahl durchgeführt. 

Die Stadt Crailsheim bildet einen Wahlbezirk. Den Wahlberechtigten gehen bis 23. Februar 2024 die Wahlbenachrichtigungen samt den erforderlichen Unterlagen zu. Außerdem enthalten diese Wahlbenachrichtigungen konkrete Angaben zum Ablauf der Briefwahl. Der Antrag für die Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Donnerstag, 7. März 2024 um 17:30 Uhr im Wahlamt der Stadt Crailsheim eingegangen sein. 

Die Stimmabgabe ohne Briefwahl ist in folgenden Wahllokalen möglich: 

Datum Ort Uhrzeit
Montag, 11. März 2024 Eichendorffschule  11.00 - 13.30 Uhr
Montag, 11. März 2024 Realschule am Karlsberg 08.00 - 10.30 Uhr
Dienstag, 12. März 2024  Kaufmännische Schule Crailsheim  11.00 - 13.30 Uhr
Mittwoch, 13. März 2024  Lise-Meitner-Gymnasium 08.00 - 10.30 Uhr
Mittwoch, 13. März 2024  Realschule zur Flügelau 11.00 - 13.30 Uhr
Donnerstag, 14. März 2024  Albert-Schweitzer-Gymnasium  08.00 - 10.30 Uhr
Donnerstag, 14. März 2024  Eugen-Grimminger-Schule 11.00 - 13.30 Uhr
Freitag, 15. März 2024 Leonhard-Sachs-Schule 08.00 – 10.30 Uhr
Freitag, 15. März 2024  Gewerbliche Schule Crailsheim 11.00 - 13.30 Uhr
Samstag, 16. März 2024 Rathaus Bürgerbüro 09.00 - 12.00 Uhr

Die Kandidatenübersicht ist allen Jugendlichen per Post zugegangen. Darüber hinaus ist sie unter Downloads als PDF-Datei erhältlich.

Voraussetzung für die Einrichtung des Jugendgemeinderats ist, dass sich mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Jugendlichen an der Wahl zum Jugendgemeinderat beteiligen.
 
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wählerinnen und Wähler haben insgesamt 14 Stimmen. Sind mehr als 14 Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel ungültig. 

Die Jugendgemeinderatswahl findet in Form einer Mehrheitswahl statt. Es können nur Bewerbern/Bewerberinnen, die im Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen gegeben werden. Es können Bewerbern/Bewerberinnen eine, zwei oder drei Stimmen gegeben werden. Auf dem Stimmzettel müssen die Bewerber/Bewerberinnen, denen Stimmen gegeben werden sollen, ausdrücklich als gewählt gekennzeichnet werden. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er 

  • ein Kreuz oder eine 1 in das Kästchen hinter dem Namen des Bewerbers/der Bewerberin einträgt, wenn er an diese Person eine Stimme vergeben will, 
  • eine 2 in das Kästchen hinter dem Namen des Bewerbers/der Bewerberin einträgt, wenn er an diese Person zwei Stimmen vergeben will, 
  • eine 3 in das Kästchen hinter dem Namen des Bewerbers/der Bewerberin einträgt, wenn er an diese Person drei Stimmen vergeben will. 

Möglich ist auch eine Kennzeichnung auf sonst eindeutige Weise.

Beleidigende oder auf die Person des/r Wählers/in hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Wahlumschlag sowie jede Kenn-zeichnung des Wahlvorschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 

Gewählt werden kann bis Samstag, 16. März 2024 um 18.00 Uhr. Bis dahin müssen die Wahlunterlagen spätestens bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim abgegeben bzw. eingegangen sein. Die abschließende Ermittlung des Wahlergebnisses am Samstag, 16. März 2024 ab 18.00 Uhr sowie die Feststellung um 20.30 Uhr ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist

Downloads

Kandidatenübersicht (1 MB)

Kontakt

Stadtverwaltung Crailsheim
Ressort Sicherheit & Bürgerservice
Wahlamt
+49 7951 403-1257
Alexandra.Rossmanith@crailsheim.de