Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt“ – Volksfestplatz

Modell, das das Sanierungsgebiet Östliche Innenstadt zeigt
Modell zum Sanierungsgebiet "Östliche Innenstadt"

Mit der Entscheidung des Gemeinderats im September 2016 bzw. mit der Bekanntmachung der Sanierungssatzung Anfang Oktober 2016 wurde das Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt“ förmlich festgelegt. Ziel ist die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel, Konflikte und Missstände. Dazu ist neben einem Neuordnungskonzept (Masterplanung „Östliche Innenstadt“) auch die Mitwirkung Privater entscheidend.

Infobroschüre „Östliche Innenstadt“

Cover einer Broschüre
Die Broschüre informiert über die aktuelle Planung und die künftigen Umsetzungsabschnitte.

Die Sanierung und Neugestaltung des Festplatzes sowie den angrenzenden Flächen werden das Gesicht Crailsheims verändern. Die Broschüre "Östliche Innenstadt" bietet hierzu einen Überblick über die aktuelle Planung und die künftigen Umsetzungsabschnitte.
Sie entstand anlässlich des 50-jährigen Jubiläums zum Tag der Städtebauförderung und soll zur umfassenden Bürgerinformation beitragen. Durch zahlreiche Visualisierungen und Ansichten erhält man schon heute einen Eindruck von dem künftigen, neuen Gesicht Crailsheims.
Infobroschüre Östliche Innenstadt (20 MB)

Abgrenzungsgebiet

Das Gebiet rund um den Volksfestplatz hat insgesamt eine Fläche von 25 ha und umfasst neben der Festplatzfläche auch viele Randbereiche. Das Sanierungsgebiet wurde 2017 nochmals in Teilbereichen erweitert, um die Spital- und Gartenstraße sowie den Weg am Lammgarten.
Abgrenzungsplan (9,4 MB)

Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung

In Vorbereitung zur Festlegung des Sanierungsgebiets wurden 2016 entsprechend § 141 BauGB vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist es, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Mängel, Konflikte oder Missstände im Untersuchungsgebiet aufzuzeigen, um eine Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierung zu erhalten.
Ergebnisbericht der Vorbereitenden Untersuchung (5,6 MB)

Grundsätze der privaten Förderung

Zur Erreichung der Sanierungsziele ist neben der Durchführung von öffentlichen Maßnahmen auch die Mitwirkung von Privaten von entscheidender Bedeutung. Dazu wird die Durchführung privater Maßnahmen gefördert, beispielsweise umfassende Gebäudesanierungen. Neben steuerlichen Vorteilen gewährt die Stadt Crailsheim Zuschüsse zur Erneuerung privater Gebäude. Die Höhe der Förderung und weitere Details beurteilen sich nach den entsprechenden Fördergrundsätzen. Diese wurden im September 2016 vom Gemeinderat beschlossen.
Sitzungsvorlage mit Fördergrundsätzen (476 KB)

Masterplanung "Östliche Innenstadt"

Der Masterplan „Östliche Innenstadt“ stellt das eigentliche Neuordnungskonzept des Sanierungsgebiets dar. Nach einem intensiven Planungsprozess wurde der finale Masterplan im Dezember 2019 vom Gemeinderat beschlossen. Der Masterplan selbst entfaltet zwar noch keine Rechtskraft, dient aber als Zielvorgabe für die weitere konkretisierende Planung. Er trifft Aussagen über die Struktur des Festplatzes, seiner Randbereiche und zeigt beispielsweise im Umgang mit dem heutigen Finanzamt visionäre Ansätze auf.
Masterplan „Östliche Innenstadt“ (5,9 MB)
Sitzungsvorlage mit allen Einzelplänen (31,3 MB)

Planungsprozess

Bis zur Ausarbeitung hatte der Masterplan aber bereits einen langen Weg hinter sich. Im April 2017 wurde die Ausschreibungsgrundlage vom Gemeinderat beschlossen, in welcher u.a. die Zielsetzungen für das Gebiet formuliert wurden. Einer der zentralen Aspekte für den Festplatz war und ist bspw. die Berücksichtigung des Fränkischen Volksfestes sowie der Erhalt des großen Parkplatzangebots.

Um eine große Bandbreite an Ideen und Planungsansätzen zu erhalten, wurde eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Dabei wurden vier Planungsbüros parallel für die gleiche Planleistung und das gleiche Aufgabengebiet beauftragt. Die Beauftragung erfolgte Ende Juni 2017. Nach einer intensiven Bearbeitung wurden im Juni 2018 die Ergebnisse vorgestellt. Die vier Entwürfe wurden anschließend von Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung bewertet.

Der Entwurf des Büros Humpert & Kösel-Humpert überzeugte alle Beteiligten und wurde in der Konsequenz vom Gemeinderat zur weiteren Überarbeitung ausgewählt (März 2019) und in seiner überarbeiteten Form beschlossen (Dezember 2019). Zur Nachvollziehbarkeit des Prozesses sind die ursprünglichen Entwürfe – auch von Humpert & Kösel-Humpert vor der Überarbeitung – hier aufgeführt.