Virtuelles Bauamt
Seit dem 1. Januar 2025 sind auf Grundlage des bundesweit geltenden Gesetzes der Digitalisierung baurechtlicher Verfahren alle Bauanträge digital bei der unteren Baurechtsbehörde, der Stadt Crailsheim, einzureichen.
Papieranträge dürfen seit 01.01.2025 aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mehr angenommen werden.
Für die digitale Einreichung dieser Anträge steht das landeseinheitliche Serviceportal „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) zur Verfügung. Das Virtuelle Bauamt bietet den Vorteil, dass über die Beteiligung von Behörden und die Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Im digitalen Vorgangsraum arbeiten Bauherr, Planverfasser, Fachbehörden, die im Verfahren gehört werden, und die Baurechtsbehörde direkt und simultan am Bauantrag.
Ab 01.07.2025 sind deshalb die Bauanträge ausschließlich über das Virtuelle Bauamt einzureichen. Anträge, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht bearbeitet werden und werden zurückgewiesen.
Online-Anträge die bereits über ViBa BW gestellt werden können:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- Ausnahme von der Veränderungssperre
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW
Hier gelangen die Bauherren und Entwurfsverfasser zum Virtuellen Bauamt der Stadt Crailsheim.
Hinweis
Um über ViBa BW einen Antrag stellen zu können, ist für den Bauherrn eine Bund ID und für den Planverfasser, beispielsweise für den Architekten, ein Unternehmenskonto erforderlich. Alternativ können Privatpersonen auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden. Für die Einrichtung der entsprechenden Konten empfehlen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen, da der Zugangscode per Post übermittelt wird. Dies ermöglicht Zugang zu einem gesicherten Postfach für die Kommunikation und Zustellung im Genehmigungsverfahren.
Anleitungen
- Anleitung Privatperson (677 KB)
- Anleitung Unternehmenskonto (MUK) (615 KB)