Finanzielle Leistungen und Hilfen

Familienversicherung

Beschreibung

Was ist eine Familienversicherung?
Unter bestimmten Umständen können Ehepartner und Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam versichert werden. Nur der Hauptversicherte zahlt Beiträge an die Krankenkasse. Die gesetzliche Pflichtversicherung ist hier in vielen Fällen günstiger als die freiwillige Versicherung. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Elternzeit möglich.

Wer hat Anspruch auf eine Familienversicherung?
Eine Familienversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn der mitzuversichernde Familienangehörige einen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Es darf keine andere Krankenversicherung bestehen und als familienversicherter Angehöriger darf man nur geringfügige monatliche Einnahmen haben (Elterngeld nicht eingeschlossen). Eine hauptberufliche Selbständigkeit schließt eine Familienversicherung aus. Auch bestimmte Berufsgruppen, wie Beamten, Richter, Soldaten oder Geistliche, sind von der Familienversicherung ausgeschlossen.

Wie und wo erhalten Sie weitere Informationen?
Beratung und Information bieten die Krankenkassen.