Asylbewerberleistungen
AsylbLG
Beschreibung
Was ist AsylbLG?
Leistungen nach dem AsylbLG können grundsätzlich beantragt werden, wenn das verfügbare Einkommen und Vermögen aufgebraucht ist oder nicht ausreicht zum Leben und kein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch besteht. Die Grundleistungen sollen den notwendigen Lebensunterhalt vorrangig in Form von Sachleistungen decken. Dazu zählen Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und auch Möbel. Das AsylbLG regelt auch die medizinische Versorgung von Geflüchteten. Gegenüber den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bietet diese medizinische Versorgung weniger umfassende Leistungen an.
Wer hat Anspruch auf AsylbLG?
Anspruch auf die Leistungen nach AsylbLG haben Asylsuchende in Deutschland, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch Mitglied eines EU-Staates sind und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht zum Leben. Anspruch besteht außerdem während des Asylantragverfahrens oder während der Duldung in Deutschland. Nach einer Aufenthaltsdauer von 18 Monaten in Deutschland besteht grundsätzlich Anspruch auf Analogleistungen, also Leistungen, die in Art und Höhe denen der Sozialhilfe entsprechen (§ 2 Abs. 1 AsylbLG).
Wie und wo erhalten Sie AsylbLG?
Information und Antragstellung beim Amt für Migration Landratsamt Schwäbisch Hall.