Finanzielle Leistungen und Hilfen

Heimkostenübernahme

Beschreibung

Was ist Heimkostenübernahme?
Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Anteil der Pflege im Heim. 

Wer kann Heimkostenübernahme bekommen?
Bei vollstationärer Pflege zahlt jeder Bewohner mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Die Pflegeversicherung gewährt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen zur Deckung der pflegebedingten Aufwendungen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die vollstationär gepflegt werden, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Zuschuss von der Pflegeversicherung zu erhalten.

Das Sozialamt kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt übernehmen, wenn die eigenen finanziellen Mittel und Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Dies wird als „Hilfe zur Pflege“ bezeichnet und ist eine Sozialleistung. 

Wie und wo erhalten Sie Heimkostenübernahme?
Beratung und Informationen gibt es beim Sozialamt des Landratsamts Schwäbisch Hall oder beim Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall.

Anschrift

Heimkostenübernahme
Gartenstraße 21
74564 Crailsheim

Homepage

www.psp-sha.de

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