Übernahme von Mietrückständen
Beschreibung
Was ist die Übernahme von Mietrückständen?
Die Übernahme von Mietrückständen ist ein Angebot für Mieter, die ihre Mietschulden nicht aus eigener Kraft zurückzahlen können. So sollen Mieter vor Verlust oder Kündigung der Wohnung oder Räumungsklage geschützt werden. In bestimmten Fällen übernimmt das Jobcenter oder das Sozialamt die Mietschulden. Die Entscheidung auf Unterstützung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme von Mietschulden besteht nicht. Die Übernahme der Mietrückstände ist außerdem einkommens- und vermögensabhängig. Die Leistung erfolgt in den meisten Fällen als Darlehen, das zurückgezahlt werden muss.
Wer kann die Übernahme von Mietrückständen bekommen?
Übernahme von Mietrückständen kann beantragt werden, wenn Mietschulden nicht aus eigener Kraft bezahlt werden können, wenn Wohnungsverlust oder Räumungsklage drohen, wenn das monatliche Einkommen nicht zur Deckung der Miete ausreicht und keine andere Möglichkeit der Selbsthilfe besteht. Außerdem werden Mietrückstände eventuell übernommen, wenn kein Anspruch auf Wohngeld besteht und kein anderer angemessener Wohnraum zur Verfügung steht. Gute Chancen bestehen auch, wenn zukünftige Mietzahlungen gesichert sind oder Mietschulden innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage ausgeglichen werden können.
Weitere Informationen:
Informationen gibt es beim Jobcenter oder beim Sozialamt.
Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen.