Unterhaltsvorschuss
Jugendamt Landratsamt Schwäbisch Hall
Beschreibung
Wer kann Unterhaltsvorschuss bekommen?
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, deren anderes Elternteil nicht, nur teilweise oder unregelmäßig, Unterhalt bezahlt.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Vorschuss dient dazu, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern. Er muss vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgezahlt werden, wenn nicht gezahlt wird, obwohl die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Geringverdiener ist eine kostenlose Rechtsberatung möglich.
Wie und wo erhalten Sie den Unterhaltsvorschuss?
Zuständig für die Ermittlung und Durchsetzung ist das Jugendamt.
Weitere Informationen:
Hier finden Sie Informationen zu Unterhaltsvorschussleistungen.
Anschrift
Unterhaltsvorschuss, Jugendamt Landratsamt Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Telefon +49 791 7557660