Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Sozialhilfe
Beschreibung
Was ist Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten?
Die Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten umfasst persönliche und unter Umständen auch finanzielle Unterstützung. Zu den Notlagen gehören z.B. Wohnungslosigkeit, eine ungesicherte wirtschaftliche geschlossene Einrichtung aber auch Ausgrenzung aus der Gesellschaft.
Wer kann Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten erhalten?
Die Leistung richtet sich an Menschen am Rande der Gesellschaft oder mit besonderen Integrationsproblemen, die diese sozialen Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können. Es besteht kein Anspruch auf diese Hilfeleistungen, wenn der Hilfebedarf durch andere Leistungen, wie Sozialhilfe, Eingliederungshilfe oder Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden kann. Hilfeleistungen können sein: Beratung und persönliche Betreuung, Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, Hilfe bei der Arbeitssuche und Sicherung des Arbeitsplatzes, Hilfen zur Schul- oder Berufsausbildung, Geld und Sachleistungen.
Wie und wo erhalten Sie weitere Informationen?
Die Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten wird beim Sozialamt Fachbereich 2 beantragt.