Prozesskostenhilfe
Beschreibung
Was ist Prozesskostenhilfe?
Mit der Prozesskostenhilfe können Menschen mit nur wenig Geld einen Anwalt und einen Gerichtsprozess finanzieren. Das bedeutet, dass der Staat die Kosten für einen Gerichtsprozess und einen Anwalt übernimmt. Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass keine Zahlungen oder lediglich Teilzahlungen zu leisten sind. Allerdings funktioniert die Prozesskostenhilfe wie ein Zuschuss oder ein staatliches Darlehen. Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen muss die Summe komplett oder in Raten zurückgezahlt werden. Die Prozesskostenhilfe heißt bei Verfahren vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe.
Wer kann Prozesskostenhilfe bekommen?
Prozesskostenhilfe kann bewilligt werden, wenn der Antragsteller aufgrund seiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Außerdem kann sie bezahlt werden, wenn der Prozess Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet das Gericht. Dazu muss dem Antrag eine unterschriebene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt sein.
Wie und wo erhalten Sie weitere Informationen?
Hier gibt es weitere Informationen und Formulare.