Darlehensanspruch
Jobcenter
Beschreibung
Was ist ein Darlehensanspruch?
Das Jobcenter kann zinslose Darlehen gewähren, um Kurzfristig den Regelbedarf des Bürgergeldes zu erhöhen. Das Darlehen kann in Form von Geld, als Sachleistungen oder als Gutschein bewilligt werden. Die Höhe entspricht immer dem genauen Wert des Bedarfs und das Darlehen muss zweckentsprechend verwendet werden. Dafür muss z.B. mit einem Kaufbeleg der Nachweis erbracht werden.
Das Darlehen muss gesondert beantragt und der unabweisbare Bedarf muss nachgewiesen werden. Eine Auflistung der Gründe, die einen solchen Darlehensanspruch rechtfertigen gibt es unter dem Stichwort „Darlehen bei unabweisbarem Bedarf“ auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Der Bedarf kann auch durch Mitarbeiter des Jobcenters festgestellt werden.
Das Darlehen muss zurückgezahlt werden. Bei Empfängern von Leistungen nach SGB II wird das Darlehen monatlich mit dem Leistungsanspruch verrechnet.
Wer kann einen Darlehensanspruch bekommen?
Darlehensanspruch haben Bürgergeldempfänger oder Empfänger von Leistungen nach SGB II, die aufgrund besonderer Umstände kurzfristig mehr Geld für ihre alltäglichen Bedürfnisse benötigen als der Regelbedarf vorsieht oder die Zahlungen leisten müssen, die weder geleistet noch aufgeschoben werden können.
Wie und wo erhalten Sie einen Darlehensanspruch?
Beratung zum Darlehensanspruch gibt es beim zuständigen Jobcenter.