Finanzielle Leistungen und Hilfen

Mutterschutz und Mutterschutzfrist

Beschreibung

Was ist Mutterschutz?
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Schwangere oder Stillende, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Mutterschutzfrist beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Geschützt werden damit Mutter und Kind vor der Geburt und danach. Zum Mutterschutz gehören deshalb auch der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, der besondere Schutz vor Kündigung, ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt sowie die Sicherung des Einkommens während dieser Zeit.
Beziehungsstatus und Staatsangehörigkeit sind nicht entscheidend für den Mutterschutzanspruch.

Wer kann Mutterschutz bekommen?
Um Anspruch auf Mutterschutz zu haben, muss die (werdende) Mutter in Deutschland arbeiten oder einer Arbeit nachgehen, für die deutsches Recht gilt. Das Mutterschutzgesetz kann deshalb auch für Frauen greifen, die im Ausland arbeiten. Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Hausfrauen, für Selbständige oder Adoptivmütter.

Wie und wo erhalten Sie Mutterschutz?
Bei Fragen zum Thema Mutterschutz beraten die gesetzlichen Krankenversicherungen. Außerdem die Schwangerenberatungsstellen von Pro Familia Schwäbisch Hall e.V., Caritas Zentrum Crailsheim, Diakonieverband Schwäbisch Hall und AWO. Ansprechpartner für Arbeitgeber sind außerdem die zuständigen Aufsichtsbehörden der Arbeitgeber.