Berechtigungsschein für Beratungshilfe
Amtsgericht
Beschreibung
Was ist der Berechtigungsschein?
Er ermöglicht kostenlose Beratung oder Beratung für eine minimale Gebühr. Personen mit Berechtigungsschein bekommen eine Beraterperson (Anwalt, Notar, usw.) zugewiesen.
Wer kann den Berechtigungsschein bekommen?
Sozialhilfeempfänger und Menschen mit geringem Einkommen können sich für notwendige rechtliche Beratung und wenn nötig auch für rechtliche Vertretung einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausstellen lassen.
Wie und wo erhalten Sie den Berechtigungschein?
Die Antragstellung erfolgt schriftlich per Formular oder mündlich mit Bitte um Beratungshilfe beim Amtsgericht.
Weitere Informationen:
Den Berechtigungsschein gibt es nur, wennn keine andere Art der kostenlosen rechtlichen Beratung in Anspruch genommen werden kann. Soziale Einrichtungen und Vereine wie die Caritas Heilbronn-Hohenlohe, der Diakonieverband Crailsheim oder die Erlacher Höhe bieten grundlegende Rechtsberatung zu ihren Themenstellungen an. Sie helfen auch als Wegweiser weiter, wenn Rechtsberatung notwendig ist.