Finanzielle Leistungen und Hilfen

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Beschreibung

Was ist der Wohnberechtigungsschein?
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein weist nach, dass Personen mit niedrigem Einkommen berechtigt sind, eine geförderte Sozialmietwohnung zu beziehen. Er weist keinen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung aus.

Wer kann den Wohnberechtigungsschein bekommen?
Voraussetzung für einen WBS sind die tatsächliche Wohnungssuche und ein Gesamtjahreseinkommen des gesamten Haushaltes unter einer bestimmten Grenze. Im WBS ist festgelegt, was als angemessener Wohnraum für den Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen gilt. Die angemessene Wohnungsgröße kann sich vergrößern, etwa im Falle einer Schwerbehinderung, bei Alleinerziehenden, wenn der Mieter Betreuung braucht oder wenn er auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen ist.

Wie und wo erhalten Sie den Wohnberechtigungsschein?
Auskünfte zur Einkommensermittlung und zur Ermittlung der angemessenen Wohnungsgröße erteilt die Stadt Crailsheim.

Hier sind weitere Informationen und das Formular erhältlich, um den WBS zu beantragen.

Anschrift

Wohnberechtigungsschein (WBS)
Marktplatz 1
74564 Crailsheim