Finanzielle Leistungen und Hilfen

Erwerbsminderungsrente

Beschreibung

Was ist Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente dient der Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitraum, in dem die Person nicht arbeiten kann oder Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nimmt. Eine Rückkehr ins Arbeitsleben ist also möglich.

Wer kann Erwerbsminderungsrente erhalten?
Wer aufgrund einer dauerhaften psychischen oder körperlichen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeitsfähig ist und deshalb kein Einkommen mehr hat, kann bei voller Erwerbsminderung das Einkommen durch eine Rente ersetzen. Wer noch einige Stunden täglich arbeiten kann, kann die Erwerbsminderung durch eine Rente ergänzen.
Wer die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen möchte, darf das Rentenregelalter noch nicht erreicht haben. Außerdem muss der Antragsteller mindestens fünf Jahre vor Eintritt bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (allgemeine Wartezeit). Zudem müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt worden sein, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung.

Als erwerbsgemindert gelten auch Menschen, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angestellt werden können. Die allgemeine Wartezeit kann hier auch erfüllt werden durch 20 Jahre nachgewiesene ununterbrochene Tätigkeit in einer Werkstatt oder Einrichtung.

Wie und wo erhalten Sie weitere Informationen?
Ob Erwerbsminderungsrente bewilligt werden kann, wird anhand ärztlicher Unterlagen und eventuell angeforderter Gutachten entschieden.
Hier finden Sie Informationen sowie die Formulare, um Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Beratung zur Erwerbsminderungsrente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.