Ehrenamtliche Einzelhelfer
nach § 45a SGB XI in Baden-Württemberg
Beschreibung
In Baden-Württemberg können ehrenamtliche Einzelhelfer pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen – z. B. beim Einkaufen, bei Begleitungen zu Terminen oder durch Gespräche zur sozialen Teilhabe.
Nach § 45a SGB XI ist es möglich, als Einzelperson anerkannt zu werden, um niedrigschwellige Betreuungsangebote zu erbringen. Häufig helfen Nachbarinnen, Freundinnen oder Bekannten – also Einzelpersonen aus dem Umfeld.
Die erbrachten Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden.
Weitere Informationen:
Der Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall und der Betreuungsverein im Landkreis Schwäbisch Hall e.V. beraten Sie gerne zu den genauen Abläufen und Voraussetzungen vor Ort.