Finanzielle Leistungen und Hilfen

Schwerbehinderten-Parkerleichterung

Beschreibung

Was ist die Schwerbehinderten Parkerleichterung?
Eine Schwerbehinderten-Parkerleichterung ermöglicht Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen Erleichterungen beim Parken, z. B. auf Behindertenparkplätzen oder beim zeitlich unbegrenzten Parken mit Parkscheibe. Die Parkerleichterung wird durch einen blauen oder orangenen Parkausweis gekennzeichnet.

Wer kann einen Parkausweis bekommen?
Den blauen Parkausweis erhalten Menschen mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (blind) im Schwerbehindertenausweis. Er berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen und bietet weitere Parkerleichterungen.
Der orangene Parkausweis wird an Personen vergeben, die zwar keine der genannten Merkzeichen haben, aber aufgrund einer schweren Beeinträchtigung im Bewegungsablauf oder einer vergleichbaren Einschränkung auf Parkerleichterungen angewiesen sind.

Wie und wo erhalten schwerbehinderte Menschen einen Parkausweis?
Die Ausstellung erfolgt meist nach Einzelfallprüfung und ärztlichem Nachweis. Der Antrag wird beim Bürgerbüro gestellt. Benötigt werden der Schwerbehindertenausweis, ein Passfoto und ggf. ein ärztliches Gutachten.

Weitere Informationen:
Hier finden Sie den Zugang zum Online-Antrag, Informationen und Links rund um das Thema "orangefarbene Parkausweis".

Hier finden Sie den Zugang zum Online-Antrag, Informationen und Links rund um das Thema "blauer Parkausweis".

 

 

Anschrift

Schwerbehinderten-Parkerleichterung
Marktplatz 1
74564 Crailsheim