Finanzielle Leistungen und Hilfen

Landesstiftung Familien in Not

Beschreibung

Was macht die Landesstiftung Familien in Not?
Die Landesstiftung hilft Familien in Not mit finanziellen Leistungen, wenn keine eigenen oder auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Unterhaltsvorschuss oder Sozialhilfe bestehen.

Wem hilft die Landesstiftung Familien in Not?
Die Stiftungsleistungen sind vorgesehen für Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, Familien mit behinderten Angehörigen oder Einelternfamilien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind.
Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.

Wie und wo erhalten Sie Hilfe?
Die Beratungsstellen der freien gemeinnützigen Träger, wie das Caritas-Zentrum Crailsheim, der Diakonieverband oder Pro Familia Schwäbisch Hall e.V. helfen bei der Antragstellung.

Außerdem die Fachbereiche des Jugendamts und Sozialamts sowie anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen, Sozialdienst Klinikum Crailsheim und Soziale Dienst der AOK. Der Antrag wird über die zuständigen Stellen an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales weitergeleitet.

Weitere Informationen:
Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg hat. Auf die Stiftungsleistungen besteht kein Rechtsanspruch.