Soziales & Gesellschaft

Amtsgericht Crailsheim

Beschreibung

Das Amtsgericht ist die erste Anlaufstelle für Zivil-, Familien- und Strafsachen. Außerdem kümmert es sich um die Vollstreckung von Forderungen gegenüber Schuldnern. Wenn jemand unter rechtlicher Betreuung steht, ist das Amtsgericht zuständig – vorausgesetzt, die betreute Person wohnt im Bezirk des Gerichts.

Das Amtsgericht Crailsheim hat zusätzlich besondere Aufgaben: Es ist zentral zuständig für Insolvenzverfahren, das Güterrechtsregister sowie für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen.

Auch bestimmte Verfahren aus Crailsheim und Langenburg – zum Beispiel Familien-, Nachlass-, Schöffen- und Haftsachen – werden vom Amtsgericht Crailsheim bearbeitet.

Sozialhilfeempfänger und Menschen mit geringem Einkommen können sich für notwendige rechtliche Beratung und wenn nötig auch für rechtliche Vertretung einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim Amtsgericht ausstellen lassen. Er ermöglicht kostenlose Beratung oder Beratung für eine minimale Gebühr. Personen mit Berechtigungsschein bekommen eine Beraterperson (Anwalt, Notar, usw.) zugewiesen.