Rechtliche Betreuung & Vorsorge
Erbe, Testament, Schenkung und Vollmacht sind gute Möglichkeiten, um für die Zukunft vorzusorgen. Notare und Fachanwälte können dabei helfen, diese Dokumente korrekt zu erstellen.
Die Volkshochschule Crailsheim bietet auch regelmäßig Vorträge zu diesen Themen an. Die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates Schwäbisch Hall kann einen guten Einstieg in das Thema geben und bei der richtigen Vorsorge unterstützen.
Die Mappe ist kostenlos im Bürgerbüro oder beim Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall im Klinikum Crailsheim erhältlich.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgelegt werden, welche medizinischen Behandlungen eine Person in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt. Sie ist vor allem dann wichtig, wenn die Person nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, beispielsweise durch Krankheit oder Unfall. Mit der Verfügung können individuelle Wünsche zur Lebensverlängerung, Schmerztherapie oder künstlichen Ernährung geregelt werden. Sie gibt Ärzten und Angehörigen klare Vorgaben und hilft, Konflikte zu vermeiden. Es ist deshalb ratsam, sich bei der Erstellung von einem Arzt oder einer Beratungsstelle unterstützen zu lassen.
Der Betreuungsverein im Landkreis Schwäbisch Hall e.V. berät kostenlos zur Patientenverfügung und wie sie durch eigenhändiges Verfassen und regelmäßige Überprüfung rechtssicher im Sinne des Patienten gestaltet werden kann.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer im Bedarfsfall die rechtliche Betreuung übernehmen soll. Sie wird wirksam, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Alter oder Unfall ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. In der Verfügung kann auch festgelegt werden, welche Wünsche und Vorstellungen der Betreuer berücksichtigen soll. Das Gericht prüft die Eignung der vorgeschlagenen Person, orientiert sich jedoch in der Regel an der Verfügung. Jedoch kann das Betreuungsgericht eine vorgeschlagene Person ablehnen, wenn diese nicht geeignet ist und stattdessen eine andere Person bestellen. Eine Betreuungsverfügung schützt davor, dass eine fremde Person die Betreuung übernimmt. Sie sollte schriftlich verfasst und an einem zugänglichen Ort aufbewahrt werden.
Der Betreuungsverein im Landkreis Hall e.V. berät kostenlos, wie eine Betreuungsverfügung aussehen kann, damit sie eine rechtliche Absicherung im Sinne des Patienten darstellt.
Zentrales Vorsorgeregister
Die Registrierung einer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister stellt sicher, dass Gerichte im Ernstfall schnell und zuverlässig auf die hinterlegten Informationen zugreifen können. Zugriff auf das Zentrale Vorsorgeregister haben ausschließlich die Betreuungsgerichte und seit 2023 auch behandelnde Ärzte in dringenden medizinischen Notfällen. Auch das Landgericht als Beschwerdegericht im Betreuungsverfahren kann Einsicht erhalten. Die Einsicht erfolgt über gesicherte Verbindungen und ist nicht öffentlich.
Behandelnde Ärzte können im Ernstfall schnell feststellen, ob und welche Vorsorgeregelungen getroffen wurden. Die Registrierung erleichtert die Umsetzung persönlicher Wünsche und kann helfen, unnötige Betreuungsverfahren zu vermeiden.
Hier finden Sie alle Informationen und Antragsformulare, um ihre Vorsorgevollmacht und/ oder Ihre Betreuungsverfügung im zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen.
Testament
Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person ihren letzten Willen festlegt und bestimmt, wie ihr Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Es ermöglicht eine individuelle Regelung der Erbfolge und kann Streitigkeiten unter Erben vorbeugen.
Ein Testament kann handschriftlich oder notariell erstellt werden. Handschriftliche Testamente müssen vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Mit einem notariellen Testament wird die Gültigkeit sichergestellt, da der Notar rechtliche Fehler vermeidet. Neben Vermögensverteilungen können auch persönliche Wünsche, wie die Ernennung eines Testamentsvollstreckers, festgehalten werden.
Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer den persönlichen Vorstellungen entspricht.
Informationen und Beratung dazu, wie ein Testament korrekt und rechtssicher aufgesetzt werden kann, gibt es bei den Notaren und Fachanwälten. Die Volkshochschule Crailsheim bietet außerdem immer wieder Vortragsreihen mit Fachanwälten zum Thema an.