Finanzielle Leistungen & Hilfen für Familien mit Kindern

Den Alltag als Familie mit Kindern zu stemmen kann teuer sein. Freizeit und Schule, Hobby und der alltägliche Bedarf von Kleidung über Schulmaterial bis hin zu Kinderzimmereinrichtung, die Aufwendungen sind hoch. 
Familien mit Kindern stehen deshalb verschiedene finanzielle Leistungen und Hilfen sowie steuerliche Erleichterungen zu, die sie entlasten.

Aufwandsentschädigung

Die Aufwandsentschädigung wird für geleistete Arbeit bei ehrenamtlicher Tätigkeit ausgezahlt. Die Aufwandsentschädigung soll die entstandenen Kosten und den Aufwand für die ehrenamtliche Arbeit angemessen vergüten. Die Aufwandsentschädigung zählt zu den Einkünften, sie ist daher steuerpflichtig. Im Rahmen des Ehrenamtes gibt es jedoch Freibeträge, wie die Ehrenamtspauschale oder die Übungsleiterpauschale, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Ehrenamtspauschale (Ehrenamtsfreibetrag)

Die Ehrenamtspauschale erlaubt Ehrenamtlichen das Annehmen einer Aufwandspauschale für ihre freiwillige Arbeit bis zu einem bestimmten jährlichen Höchstbetrag. Dieser Betrag fällt weder unter die Sozialabgaben noch unter die Steuer. Vereine können die Ehrenamtspauschale auch für befristete oder einmalige Tätigkeiten auszahlen. Wer mehrere Ehrenämter parallel ausübt, kann in der Steuererklärung einmal den maximalen Ehrenamtsfreibetrag geltend machen.

Elterngeld

Elterngeld ist eine steuerfreie staatliche Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, die die finanzielle Lebensgrundlage der Familie nach der Geburt sichern soll. Elterngeld gibt es in drei Varianten und wird auch an Eltern bezahlt, die vor der Geburt kein Einkommen hatten. In Baden Württemberg wird das Elterngeld zentral durch die Landeskreditbank (L-Bank) geregelt. Elterngeldrechner helfen dabei, den Anspruch zu ermitteln.

Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Während der Elternzeit muss der Arbeitgeber die Eltern pro Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit erhalten Eltern keinen Lohn. Elternzeit kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genommen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und selbst betreut und erzogen wird. Elternzeit muss beim Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor der Geburt schriftlich eingereicht werden.
Das Familienportal des Bundeministeriums bietet einen umfangreichen Informationskatalog zum Thema Elternzeit und der dort angebotene Teilzeit- bzw. Wiedereinstiegsrechner hilft dabei, den beruflichen Werdegang mit Kind optimal zu planen.

Familienerholung

Familienferienstätten bieten Familien Auszeiten vom Alltag und die Möglichkeit, sich zu erholen. Dort finden Familien Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Dazu gehören nicht nur familienfreundliche Unterkünfte, sondern vor allem in den Ferienzeiten auch Kinderbetreuung, Freizeitaktivitäten unter Anleitung qualifizierter Fachkräfte, sowie Bildungsangebote für die Erwachsenen.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Familien, die wenig verdienen, die viele Kinder haben und an getrennt Lebende, Alleinerziehende, Patchworkfamilien oder Familien mit Pflegekindern. Auch Familien mit behinderten, kranken oder pflegebedürftigen Mitgliedern gehören zur Zielgruppe.
Familien mit kleinem Einkommen werden durch ermäßigte Preise unterstützt bzw. erhalten einen Zuschuss, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.
Das Familienportal des Bundesministeriums bietet einen Online- Rechner an, um den Urlaubspreis zu ermitteln. Beratung zu Familienerholung gibt es bei der BAG Familienerholung. Dort gibt es auch eine Buchungswebsite und Broschüren zum Download, die einen Überblick über das Angebot geben.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Reinigung der Wohnung durch eine angestellte Putzfrau, Gartenpflegearbeiten durch einen Dienstleister oder ähnliches können zeitlich bei Erwerbstätigkeit oder beruflichem Wiedereinstieg entlasten. Die Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Als haushaltsnahe Dienstleistung zählen Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des eigenen Haushalts erledigt werden und für die fremde Dritte oder ein Dienstleister in Anspruch genommen werden.

Hinterbliebenenrente für Witwen/Waisen

Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat man, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner oder ein Elternteil stirbt. Die gesetzlichen Hinterbliebenenrenten sollen sicherstellen, dass der Tod eines Angehörigen nicht zur finanziellen Belastung wird, indem sie den Unterhalt ersetzen. Zu den Hinterbliebenenrenten gehören die Witwer- bzw. Witwenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente. Sie unterstützen Menschen, die vom Einkommen eines Verstorbenen abhängig waren. Die Deutsche Rentenversicherung Baden Württemberg bietet Videoberatung und einen Service für gehörlose, hör- oder sprachgeschädigte Menschen an.

Kindergeld

Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung von Kindern ab Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag. Kindergeldberechtigt sind Eltern und Adoptiveltern mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Deutschland oder im Ausland leben. Unter bestimmten Bedingungen sind auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, kindergeldberechtigt. Gleiches gilt für Stief- und Pflegeeltern, Geschwister und Großeltern. Kindergeld wird einkommensunabhängig ausbezahlt und kann mit Geburt des Kindes bei der Familienkasse beantragt werden.

Kinderkrankengeld/Kinderkrankentage

Kinderkrankengeld wird ausbezahlt, wenn Eltern unbezahlt freigestellt werden von der Arbeit, um ein krankes Kind zu pflegen. Das Kinderkrankengeld erhalten berufstätige Eltern, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind und keine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten. In der Regel entspricht das Kinderkrankengeld 90% des Nettoarbeitsentgelts. Anspruch haben gesetzlich krankenversicherte Eltern, die ein ärztliches Attest vorweisen können und nachweisen können, dass für das Kind unter 12 Jahren bzw. das behinderte oder pflegebedürftige Kind keine andere Person im Haushalt sorgen kann. Beantragen muss man das Kinderkrankengeld bei der gesetzlichen Krankenkasse. Da es sich um eine vom Bund finanzierte Leistung der Krankenkassen handelt, können Privatversicherte diese nicht in Anspruch nehmen.
Es gibt jedoch einige private Krankenversicherungen, die spezielle Tarife mit Kinderkrankengeld anbieten. 

Krankenversicherung - Familienversicherung

Unter bestimmten Umständen können Ehepartner und Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam versichert werden. Nur der Hauptversicherte zahlt Beiträge an die Krankenkasse. Die gesetzliche Pflichtversicherung ist hier in vielen Fällen günstiger als die freiwillige Versicherung. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Elternzeit möglich. Beratung und Information zur Familienversicherung bieten die Krankenkassen.

Landesfamilienpass

Der Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte berechtigten Familien mit Wohnsitz in Baden-Württemberg unentgeltlichen beziehungsweise ermäßigten Eintritt in staatliche Schlösser, Gärten und Museen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig erhältlich für Familie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt, Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind. Hier erhalten Sie in Crailsheim den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte. 

Landesprogramm Stärke

Das Programm “Stärke” des Landes Baden-Württemberg will Eltern in ihrer Erziehungskompetenz unterstützen. Den Kern des Konzepts bilden Austausch, Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen und Familienfreizeiten.
Die Stärke Angebote sind kostenfrei oder ermäßigt und werden über verschiedene Träger angeboten, zum Beispiel über das Caritas Zentrum Crailsheim, den Diakonieverband Schwäbisch Hall oder über die Ev. Familien-Bildungsstätte Crailsheim. Zuständig ist die Koordinationsstelle Frühe Hilfen des Jugendamtes.

Lebensversicherung

Die private Lebensversicherung ist die freiwillige Versicherung über eine bestimmte Summe, die im Todesfall an die Hinterbliebenen und im Erlebensfall an den Versicherten selbst ausgezahlt wird. Menschen mit kleinen Kindern wird empfohlen, eine Lebensversicherung abzuschließen, um ihre Familie zu schützen. Hausbesitzer sollten eine Lebensversicherung abschließen, damit die Sterbegeldleistung die Hypothek abbezahlen kann. Beratung und Informationen gibt es bei verschiedenen Versicherungen oder bei unabhängigen Versicherungsmaklern vor Ort. 

Mutterschaftsleistungen

Mutterschaftsleistungen sichern das Einkommen während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes während der Mutterschutzfrist.
Während der Mutterschutzfrist bekommt die Mutter Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung, je nach Versicherung (privat oder gesetzlich) der Mutter. Mutterschutzlohn vor und nach der Mutterschutzfrist gibt es außerdem, wenn die Mutter z.B. wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nicht arbeiten darf. 
Beratung zu Mutterschaftsleistungen gibt es zum Beispiel bei den Schwangerenberatungsstellen von Diakonieverband Schwäbisch Hall, Caritas Zentrum Crailsheimoder Pro Familia Schwäbisch Hall e.V.

Mutterschutz und Mutterschutzfrist

Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Schwangere oder Stillende, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Mutterschutzfrist beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Zum Mutterschutz gehören deshalb auch der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, der besondere Schutz vor Kündigung, ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt sowie die Sicherung des Einkommens während dieser Zeit. Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Hausfrauen, für Selbständige oder Adoptivmütter. Bei Fragen zum Thema Mutterschutz beraten die gesetzlichen Krankenversicherungen. Außerdem die Schwangerenberatungsstellen von Pro Familia Schwäbisch Hall e.V., Caritas Zentrum Crailsheim und Diakonieverband Schwäbisch Hall

Mutter/Vater- Kind Kuren

Das Müttergenesungswerk bietet Kuren für Mütter und Väter mit ihren Kindern. Für Eltern, die die Familienverantwortung tragen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen (z.B. gesundheitliche Probleme durch Überlastung, Stress usw.) In der Regel wird eine Kur von der Krankenkasse finanziert und dauert drei Wochen.  

Steuerentlastungen

Für Familien gibt es Steuerentlastungsmaßnahmen, wie den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. 
Das Familienportral des Bundesfamilienministeriums bietet einen Lohnsteuer- und einen Einkommenssteuerrechner an, die dabei helfen diese Entlastungen zu finden und in Anspruch zu nehmen.