Finanzielle Leistungen & Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt
Während Schwangerschaft und Stillzeit gilt in Deutschland der Mutterschutz.
Mutterschaftsleistungen sichern das Einkommen während der Schwangerschaft oder nach der Geburt. Welche Leistungen die (werdende) Mutter bekommt, hängt von der Arbeitssituation ab.
Babyausstattung
Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe und einkommensschwache Familien/werdende Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Geld für eine Baby- Erstausstattung erhalten. Eine Einkommensgrenze ist für den Erhalt der einmaligen Leistung nicht festgesetzt. Wer erwerbsfähig und mindestens 15 Jahre alt ist, muss den Antrag beim Jobcenter stellen. Wer nicht in diese Kategorie fällt, stellt den Antrag beim Sozialamt.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen in Notlagen mit ergänzenden finanziellen Hilfen auf unbürokratischem Weg. Diese Hilfen sollen Frauen die Entscheidung für das Kind und die Fortsetzung einer Schwangerschaft erleichtern.
Unterstützt werden Frauen, deren Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt, sowie Pflege und Erziehung eines Kleinkindes nicht decken und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder ausreichend zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Der Antrag muss während der Schwangerschaft gestellt werden. Eine Antragstellung nach der Geburt ist nicht mehr möglich.
Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung können nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort im entsprechenden Bundesland gestellt werden. In Crailsheim gibt es Schwangerschaftsberatungsstellen von der Caritas und dem Diakonieverband Schwäbisch Hall.
Elterngeld
Elterngeld ist eine steuerfreie staatliche Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, die die finanzielle Lebensgrundlage der Familie nach der Geburt sichern soll. Elterngeld gibt es in drei Varianten und wird auch an Eltern bezahlt, die vor der Geburt kein Einkommen hatten. In Baden Württemberg wird das Elterngeld zentral durch die Landeskreditbank (L-Bank) geregelt. Elterngeldrechner helfen dabei, den Anspruch zu ermitteln.
Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Während der Elternzeit muss der Arbeitgeber die Eltern pro Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit erhalten Eltern keinen Lohn. Elternzeit kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genommen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und selbst betreut und erzogen wird. Elternzeit muss beim Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor der Geburt schriftlich eingereicht werden. Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums bietet einen Teilzeit- bzw. einen Wiedereinstiegsrechner an, der dabei hilft, die Elternzeit optimal zu planen.
Geringes Einkommen
Wer ein Kind erwartet und ein geringes Einkommen hat, kann verschiedene Unterstützungen beantragen, wie Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und Wohngeld. Auch wer keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld hat, kann Pauschalbeträge für Erstausstattung beantragen. Weitere Informationen gibt es beim Jobcenter.
Haushaltshilfe
Kindergeld
Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung von Kindern ab Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag. Kindergeldberechtigt sind Eltern und Adoptiveltern mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Deutschland oder im Ausland leben. Unter bestimmten Bedingungen sind auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, kindergeldberechtigt. Gleiches gilt für Stief- und Pflegeeltern, Geschwister und Großeltern. Kindergeld wird einkommensunabhängig ausbezahlt und kann mit Geburt des Kindes bei der Familienkasse beantragt werden.
Landesprogramm Stärke
Das Programm “Stärke” des Landes Baden Württemberg will Eltern in ihrer Erziehungskompetenz unterstützen. Den Kern des Konzepts bilden Austausch, Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen und Familienfreizeiten.
Die Stärke Angebote sind kostenfrei oder ermäßigt und werden über verschiedene Träger angeboten, zum Beispiel über das Caritas Zentrum Crailsheim, den Diakonieverband Schwäbisch Hall oder über die Ev. Familien-Bildungsstätte Crailsheim. Zuständig ist die Koordinationsstelle Frühe Hilfen des Jugendamtes.
Mehrbedarf
Für Schwangere mit geringem Einkommen, die Sozialhilfe oder Bürgergeld bekommen, kann ein Mehrbedarf in Form eines Zuschusses gewährt werden. Die einmalige Leistung wird z.B. für die Erstausstattung des Kindes gezahlt.
Mutterschaftsgeld
Schwangere in Studium oder Ausbildung können Mutterschaftsgeld erhalten, wenn sie einen Nebenerwerb haben. Der Antrag wird an die eigene Krankenkasse gestellt. Zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss, muss auch dort ein Antrag gestellt und die Schwangerschaft nachgewiesen werden. Getrennt- und Alleinerziehende, die kein Bürgergeld erhalten, können Sozialhilfe bekommen. Zusätzlich können sie Alleinerziehenden Mehrbedarf anmelden. Hierzu können beispielsweise Kosten für Kindergarten, Nachhilfe, Musikschule und Sportverein sowie Beiträge für die private Krankenversicherung zählen. Informationen erteilt das Sozialamt.
Mutterschaftsleistungen
Mutterschaftsleistungen sichern das Einkommen während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes während der Mutterschutzfrist.
Während der Mutterschutzfrist bekommt die Mutter Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung, je nach Versicherung (privat oder gesetzlich) der Mutter. Mutterschutzlohn vor und nach der Mutterschutzfrist gibt es außerdem, wenn die Mutter z.B. wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nicht arbeiten darf.
Beratung zu Mutterschaftsleistungen gibt es zum Beispiel bei den Schwangerenberatungsstellen vom Diakonieverband Schwäbisch Hall, Caritas Zentrum Crailsheim oder Pro Familia Schwäbisch Hall e.V..
Mutterschutz und Mutterschutzfrist
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Schwangere oder Stillende, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Mutterschutzfrist beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Zum Mutterschutz gehören deshalb auch der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, der besondere Schutz vor Kündigung, ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt sowie die Sicherung des Einkommens während dieser Zeit. Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Hausfrauen, für Selbständige oder Adoptivmütter. Bei Fragen zum Thema Mutterschutz beraten die gesetzlichen Krankenversicherungen. Außerdem die Schwangerenberatungsstellen von Pro Familia Schwäbisch Hall e.V., Caritas Zentrum Crailsheim, und Diakonieverband Schwäbisch Hall.
Mütterkuren/ Mutter-Kind-Kuren für Schwangere
Das Müttergenesungswerk ermöglicht Schwangeren eine Auszeit vom Alltag in Form von Kuraufenthalten. Antrag und Beratung bei den Beratungsstellen des Müttergenesungswerks. In Crailsheim beim Diakonieverband Schwäbisch Hall.