Finanzielle Unterstützungen für Familien mit kleinem Einkommen
Familien mit kleinem Einkommen sind häufig auf finanzielle Unterstützungen angewiesen um ihren Alltag, die täglichen Bedürfnisse der Kinder und Teilhabe an Gesellschaft und Gemeinschaft zu finanzieren. Hier finden sie eine Auflistung der wichtigsten Leistungen.
Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das nicht erzielt werden kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat.
Babyausstattung
Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe und einkommensschwache Familien/werdende Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Geld für eine Baby- Erstausstattung erhalten. Eine Einkommensgrenze ist für den Erhalt der einmaligen Leistung nicht festgesetzt. Wer erwerbsfähig und mindestens 15 Jahre alt ist, muss den Antrag beim Jobcenter stellen. Wer nicht in diese Kategorie fällt, stellt den Antrag beim Sozialamt.
BaföG
BAföG (Berufsausbildungsförderungsgesetz) ist eine sozialstaatliche Leistung, die es jedem ermöglichen soll, eine Erstausbildung oder ein Erststudium zu absolvieren. Ob man Anspruch auf BAföG hat, ist abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen und vom Einkommen der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners. Hier gibt es weitere Informationen und Antragsformulare. Auf www.bafoeg-rechner.de kann der eigene Anspruch berechnet werden.
Berechtigungsschein für Beratungshilfe (Rechtsberatung)
Sozialhilfeempfänger und Menschen mit geringem Einkommen können sich für notwendige rechtliche Beratung und wenn nötig auch für rechtliche Vertretung einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim Amtsgericht ausstellen lassen. Er ermöglicht kostenlose Beratung oder Beratung für eine minimale Gebühr. Personen mit Berechtigungsschein bekommen eine Beraterperson (Anwalt, Notar, usw.) zugewiesen.
Berechtigungsschein - Tafel Crailsheim
Die Tafel bietet Lebensmittel und Hygieneartikel für Menschen mit geringem Einkommen an. Zum Einkauf berechtigt sind Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Außerdem Rentner, Alleinerziehende, Studenten, Menschen, die gesundheitliche Einschränkungen haben und Migranten, die nur über ein geringfügiges Einkommen verfügen. Für den Einkauf bei der Tafel Crailsheim wird ein Berechtigungsschein benötigt, den die Mitarbeiter der Tafel ausstellen.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
BAB ist eine Ausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit, auf die derjenige Anspruch hat, bei dem die Ausbildungsvergütung und andere Einnahmequellen geringer sind als der errechnete monatliche Bedarf oder Eltern oder Ehe/Lebenspartner nicht genug verdienen, um den/die Auszubildende finanziell unterstützen zu können. Anspruch auf BAB hat, wer nicht bei den Eltern wohnt, weil tägliches Pendeln zum Ausbildungsort nicht zumutbar wäre oder wenn der Lebensunterhalt nicht anderweitig zu ermöglichen ist. Der Antrag auf BAB wird an das Jobcenter gestellt.
Bestattungskostenhilfe
Das Sozialamt kann die Kosten für eine Bestattung übernehmen oder unterstützen, wenn den Hinterbliebenen die Bestattungskosten nicht zugemutet werden können, etwa wenn der Verstorbene keinen ausreichenden Anspruch auf Sterbegeld hat und/oder kein ausreichendes Erbe hinterlässt. Der Antrag an das Sozialamt unterliegt der Einzelfallprüfung.
Bildungsgutscheine
Bildungsgutscheine werden vom Jobcenter ausgestellt, um eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanziell zu unterstützen. Sie sollen helfen, Arbeitslosigkeit schneller zu beenden, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden und die Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhöhen. Außerdem werden Bildungsgutscheine ausgegeben, um Grundkompetenzen zu fördern.
Arbeitslose können Bildungsgutscheine zu diesen Zwecken vom Jobcenter ausgestellt bekommen. Beschäftigte können Bildungsgutscheine erhalten, wenn sie sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten.
Bildung- und Teilhabe
Damit kein Kind in Kita, Schule oder der Freizeit ausgeschlossen wird, gibt es das Bildungspaket. Die Bildungs- und Teilhabeförderung ist ein Zuschuss für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Damit wird bedürftigen Kindern und Jugendlichen unter anderem die Teilhabe an Klassenfahrten und Nachhilfe, Schulessen, Musik- und Sportverein und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht. Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat, wer Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhält.
Bürgergeld
Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für erwerbsfähige hilfsbedürftige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen oder mit Hilfe von Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag decken können. Bürgergeld kann ab 15 Jahren beantragt werden. Zuständig ist das örtliche Jobcenter.
Darlehensanspruch
Darlehensanspruch haben Bürgergeldempfänger oder Empfänger von Leistungen nach SGB II, die aufgrund besonderer Umstände kurzfristig mehr Geld für ihre alltäglichen Bedürfnisse benötigen als der Regelbedarf vorsieht oder die Zahlungen leisten müssen, die weder geleistet noch aufgeschoben werden können. Das zinslose Darlehen muss zurückgezahlt werden. Beratung zum Darlehensanspruch gibt es beim zuständigen Jobcenter.
Entgeltersatzleistungen
Entgeltersatzleistungen sind ein Sammelbegriff, der unterschiedliche Leistungen zusammenfasst, die im Falle eines Entgeltausfalls finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer und ihre Familien bieten. Die Gründe, die das notwendig machen, können sein: Erkrankung, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft oder Insolvenz des Arbeitgebers. Unter die sozialen Leistungen des Entgeltersatzes fallen unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Pflegeunterstützungsgeld, Übergangsgeld und Verletztengeld. Die finanzielle Leistung wird den von Sozialversicherungsträgern für eine beschränkte Zeit als Ausgleich für den entfallenen Lohn erbracht.
Kita Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung
Eltern könne eine Gebührenermäßigung oder -befreiung beantragen, wenn die finanziellen Belastungen nicht zumutbar sind.
Anspruch haben Eltern, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Ermäßigung gilt für alle Arten von Kindertageseinrichtungen, wie z. B. Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag steht Eltern zu, wenn ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber den gesamten Bedarf der Familie nicht abdeckt.
Der KiZ- Lotse der Agentur für Arbeit hilft zu prüfen, ob eine Familie Kinderzuschlag bekommt. Anschließend kann ein Online- Antrag gestellt werden. Hier finden Sie sämtliche Informationen über Anspruch, Höhe und Dauer der Kinderzuschlagszahlung.
Lebensmittelgutscheine
Lebensmittelgutscheine sind eine zusätzliche Leistung des Jobcenters, die beantragt werden kann, wenn das Geld nicht für den Lebensunterhalt reicht oder Leistungsempfänger durch Kürzungen staatlicher Leistungen weniger Geld ausbezahlt bekommen. Die Ausstellung der Gutscheine ist eine Einzelfallentscheidung, außer in Fällen, wo minderjährige Kinder im Haushalt wohnen. Die Lebensmittelgutscheine können in bestimmten Geschäften eingelöst werden.
Mehrbedarfszuschläge
Wenn Bürgergeldempfänger einen höheren finanziellen Bedarf haben, wie durch den Regelbedarf abgedeckt wird, kann das Jobcenter Mehrbedarf gewähren.
Einen Mehrbedarf kann das Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld gewähren bei Schwangerschaft, bei Alleinerziehung aber auch für Bürgergeldempfänger mit Behinderung, die erwerbsfähig sind und an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen (Weiterbildung/Schulbildung/Ausbildung), sowie für Menschen, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen.
Prozesskostenhilfe
Mit der Prozesskostenhilfe können Menschen mit wenig Geld einen Anwalt und einen Gerichtsprozess finanzieren. Das bedeutet, dass der Staat die Kosten für einen Gerichtsprozess und einen Anwalt übernimmt. Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass keine Zahlungen oder lediglich Teilzahlungen zu leisten sind. Allerdings funktioniert die Prozesskostenhilfe wie ein Zuschuss oder ein staatliches Darlehen. Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen muss die Summe komplett oder in Raten zurückgezahlt werden. Die Prozesskostenhilfe heißt bei Verfahren vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe.
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Das gilt unter Umständen zum Beispiel für Rentner, Studenten, Arbeitslosen- und Bürgergeldempfänger.
Hier finden Sie eine Auflistung, wer sich befreien lassen kann, sowie die notwendigen Formulare.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe deckt das Existenzminimum ab, also das Minimum an Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinischer Notfallversorgung. Belastungen wie Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besondere soziale Schwierigkeiten versucht die Sozialhilfe auszugleichen. Sozialhilfe greift in der Regel erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Sie setzt unmittelbar ein, sobald dem Sozialamt bekannt wird, dass die Leistungsvoraussetzungen gegeben sind. Sie umfasst die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe bei anderen Lebenslagen.
Unterstützt werden Familien, Personen und Haushalte mit Leistungen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und keine anderen Versicherungs- oder Versorgungsansprüche haben. Sie schützt als Auffangnetz vor Armut und sozialer Ausgrenzung und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Beratung gibt es beim Sozialamt in Schwäbisch Hall.
Übernahme von Mietrückständen
Die Übernahme von Mietrückständen ist ein Angebot für Mieter, die ihre Mietschulden nicht aus eigener Kraft zurückzahlen können. So sollen Mieter vor Verlust oder Kündigung der Wohnung oder Räumungsklage geschützt werden. In bestimmten Fällen übernehmen das Jobcenter oder das Sozialamt die Mietschulden. Die Entscheidung auf Unterstützung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme von Mietschulden besteht nicht. Die Übernahme der Mietrückstände ist außerdem einkommens- und vermögensabhängig. Die Leistung erfolgt in den meisten Fällen als Darlehen, das zurückgezahlt werden muss. Informationen gibt es beim Jobcenter oder beim Sozialamt.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein weist nach, dass Personen mit niedrigem Einkommen berechtigt sind, eine geförderte Sozialmietwohnung zu beziehen. Er weist keinen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung aus. Auskünfte zur Einkommensermittlung und zur Ermittlung der angemessenen Wohnungsgröße erteilt die Stadt Crailsheim. Hier ist auch das Formular erhältlich, um den WBS zu beantragen.
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Wohngeld) oder zur Belastung bei Selbstnutzung (Lastenzuschuss). Anspruch und Höhe hängen von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab. Hier finden Sie den Zugang zum Online- Antrag, Informationen und Links rund um das Thema Wohngeld und Lastenzuschuss und zum Wohngeldrechner des Bundesministeriums.