Verkehrswege

Auslichten von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Eien Grafik einer Straße mit Bäumen, Menschen und einem Lkw.
Entsprechendes Zurückschneiden von Bepflanzung sorgt für mehr Sicherheit.

Bäume, Sträucher und Hecken tragen zur Schönheit der Landschaft und des Ortsbildes bei. Doch wenn sie nicht regelmäßig gepflegt und zurückgeschnitten werden, können sie auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Aus diesem Grund werden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer entlang von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen auf die geltenden Bestimmungen zum Auslichten von Bäumen, Sträuchern und Hecken hingewiesen.

Laut den Vorschriften sind Eigentümer von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Straßen dazu verpflichtet, diese so zu schneiden, dass ausreichend Lichträume freigehalten werden. Konkret bedeutet das, dass über der gesamten Fahrbahn und den Straßenbanketten ein Lichtraum von 4,50 Metern und über Rad- und Gehwegen ein Lichtraum von 2,50 Metern vorhanden sein muss, wie in der Grafik dargestellt.

Freie Sicht für mehr Sicherheit
Besondere Aufmerksamkeit gilt auch den Straßeneinmündungen, Kreuzungen und dem Innenkurvenbereich. Hier müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen sowie Einfriedungen immer so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Sicht für die Verkehrsteilnehmenden gewährleistet ist. Die Höhe dieser Anpflanzungen und Einfriedungen darf gemessen von der Fahrbahnoberkante 0,80 Meter nicht überschreiten.

Darüber hinaus sollten die Zweige von Bäumen, Hecken und Sträuchern auch an Stellen zurückgeschnitten werden, wo Fußgänger möglicherweise belästigt oder gefährdet werden könnten. Es ist wichtig zu beachten, dass bei Unfällen oder Schäden an Fahrzeugen 
der Besitzer von Bäumen und anderen Anpflanzungen, die nicht entsprechend zurückgeschnitten wurden, nach § 28 des Straßengesetzes haftbar gemacht werden kann. Im Falle von Körperverletzungen können unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Das Ressort Sicherheit & Bürgerservice der Stadt Crailsheim bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer entlang öffentlicher Straßen und Wege, diese Bestimmungen zu beachten. Eine regelmäßige Pflege und das Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern tragen nicht nur zur Sicherheit des Straßenverkehrs bei, sondern auch zur Verschönerung unserer Stadt.

(Erstellt am 02. Juni 2025)