Personalausweis

Bundesweite Erhöhung der Gebühren

Eine junge Frazu steht vor einem Passfoto-Automaten in einem Bürgerbüro
Im Bürgerbüro gibt es spezielle Passbild-Automaten, die leicht zu bedienen sind.

Zum 7. Februar treten bundesweit neue Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen in Kraft. Der Bundesrat hat die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften am 30. Januar 2026 beschlossen.

Die Gebührenanpassung erfolgt im Rahmen bundesweiter Änderungen zur Deckung gestiegener Produktions- und Verwaltungskosten. Künftig kostet der Personalausweis für Personen ab 24 Jahren 46,00 Euro statt bisher 37,00 Euro. Für Personen unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Der vorläufige Personalausweis bleibt unverändert bei 10,00 Euro. Für ein digitales Passbild im Bürgerbüro wird eine Gebühr von 6,00 Euro erhoben.

Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen, etwa bei einer Zustellung des Ausweises per Post oder bei einer Antragstellung außerhalb der üblichen Zuständigkeit.

(Erstellt am 05. Februar 2026)