Verkehr und Mobilität
Radweg, Straße oder Gehweg?
Wer in der Stadt unterwegs ist, merkt schnell: Auf unseren Wegen ist einiges los. Fahrräder, Pedelecs, schnelle E-Bikes und inzwischen auch viele E-Scooter teilen sich den Raum mit Fußgängern – aber ist das ok? Es gibt tatsächlich Regeln und Pflichten für alle auf den Straßen.
Die Regeln stehen in der Straßenverkehrs-Ordnung, herausgegeben vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Entscheidend ist das bekannte runde blaue Schild. Nur wenn dieses Schild einen Radweg kennzeichnet, besteht eine sogenannte Radwegbenutzungspflicht. Dann dürfen Radfahrende nicht auf die Fahrbahn ausweichen, sondern müssen den ausgeschilderten Weg nutzen.
Fehlt das blaue Schild, darf man als Radfahrer selbst entscheiden, ob man auf der Straße oder auf einem vorhandenen, aber nicht benutzungspflichtigen Radweg fährt. Das wissen viele nicht – dabei sorgt genau dieser Unterschied immer wieder für Diskussionen.
Miteinander statt nebeneinander
Zeigt das blaue Schild ein Fahrrad- und ein Fußgängersymbol übereinander, handelt es sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Hier teilen sich beide den Platz. Radfahrer müssen diesen Weg benutzen, wenn er so ausgeschildert ist. Gleichzeitig gilt: Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
Das heißt konkret: Tempo anpassen, klingeln mit Augenmaß und vorausschauend fahren. Ist viel los, kann auch einmal Schrittgeschwindigkeit nötig sein. Andere Fahrzeuge dürfen diesen Weg grundsätzlich nicht benutzen – es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ausdrücklich. Dann müssen auch diese besonders rücksichtsvoll unterwegs sein.
Außerdem gibt es das blaue Verkehrszeichen 239 – es kennzeichnet einen reinen Gehweg. Dort ist Radfahren grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn unter dem Schild das Zusatzzeichen „Rad frei“ angebracht ist. In diesem Fall dürfen Fahrräder den Gehweg benutzen – allerdings ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger haben immer Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Kinder bis einschließlich sieben Jahre müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Kinder bis einschließlich neun Jahre dürfen den Gehweg benutzen, sie können also auch dort fahren.
Jeder hat seinen Bereich
Sind die Symbole auf dem Schild durch eine Linie getrennt und nebeneinander angeordnet, gibt es eine klare Aufteilung. Fußgänger gehen auf ihrer Seite, Radfahrer fahren auf ihrer. Auch hier besteht Benutzungspflicht für Radfahrende. Die Fahrbahn ist dann tabu.
Wird eine andere Verkehrsart durch Zusatzzeichen zugelassen, darf sie nur den Radwegteil benutzen – und muss sich am Tempo des Radverkehrs orientieren. Der Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club betont immer wieder, dass diese klare Trennung vor allem der Sicherheit dient, gerade auf stark frequentierten Strecken.
Kleine Technik, große Unterschiede
Nicht jedes elektrische Zweirad ist rechtlich gleichgestellt. Ein normales Pedelec, das nur beim Treten unterstützt und bei 25 Kilometer pro Stunde (km/h) abriegelt, gilt als Fahrrad. Es unterliegt also denselben Regeln wie jedes andere Rad. Gibt es eine Radwegbenutzungspflicht, muss auch das Pedelec dort fahren.
Anders sieht es beim S-Pedelec aus, das bis zu 45 km/h unterstützt. Es zählt rechtlich als Kleinkraftrad. Radwege dürfen damit grundsätzlich nicht benutzt werden, außer ein Zusatzschild erlaubt es ausdrücklich. S-Pedelec-Fahrer müssen auf die Fahrbahn, brauchen ein Versicherungskennzeichen und müssen einen geeigneten Helm tragen.
Und dann sind da die E-Scooter...
Für E-Scooter gelten eigene Regelungen nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Sie sind rechtlich keine Fahrräder, werden im Verkehr aber ähnlich behandelt, benötigen aber eine Versicherungsplakette.
Gibt es einen Radweg – egal ob benutzungspflichtig oder nicht – müssen E-Scooter diesen benutzen. Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, sollen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Der Gehweg ist grundsätzlich tabu, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt E-Scooter dort ausdrücklich. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen dürfen E-Scooter fahren, müssen aber besonders auf Fußgänger Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit anpassen. Auch hier gilt also: Sicherheit geht vor Tempo.
Fazit
Im Grunde helfen drei kurze Fragen: Gibt es ein blaues Schild? Ist der Weg gemeinsam oder getrennt? Und welches Fahrzeug fahre ich eigentlich?
Fahrräder und Pedelecs müssen benutzungspflichtige Radwege nehmen. S-Pedelecs gehören meist auf die Straße. E-Scooter fahren auf dem Radweg – und nur ohne Radweg auf der Fahrbahn.
Wer die Unterschiede kennt, ist nicht nur regelkonform unterwegs, sondern sorgt auch für ein entspannteres Miteinander auf unseren Wegen. Denn am Ende teilen wir uns alle denselben Raum.