Finanzielle Leistungen & Hilfen für gleichgeschlechtliche Eltern

Regenbogenfamilien haben häufig den gleichen Anspruch auf finanzielle Leistungen und Unterstützung, wie verschiedengeschlechtliche Paare, wenn sie zusammen mit dem Kind oder den Kindern in einem Haushalt leben.

Elterngeld

Bei gleichgeschlechtlichen Paaren gilt das Elterngeld ebenfalls als Ausgleich für nach der Geburt wegfallendes Einkommen. Die Besonderheit: Auch Personen, die in der Regenbogenfamilie mit dem Kind in einem Haushalt leben aber nicht rechtlich anerkannt sind, oder die das Kind adoptieren möchten, haben Anspruch auf Elterngeld.

Elternzeit

Auch gleichgeschlechtliche Eltern haben Anspruch auf Elternzeit und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie verschiedengeschlechtliche Paare. Ist ein Elternteil nicht rechtlich anerkannt, gelten die gleichen Regelungen wir für Stief- oder Adoptiveltern.

Unterhaltsvorschuss

Für Regenbogenfamilien gilt auch: Wenn der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, keinen, zu wenig oder unregelmäßig Kindesunterhalt bezahlt, kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden.