Kinderbetreuung

Kinderkrippen sind Kindertageseinrichtungen für Kinder von 0 bis 3 Jahren als familienergänzende Betreuungsmöglichkeit. Inzwischen bieten viele Kindertageseinrichtungen auch Krippenplätze an. Wie beim Kindergarten gibt es städtische, kirchliche und freie Träger. Seit 2018 hat jedes Kind ab dem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr das Recht auf einen Betreuungsplatz. Die Möglichkeit dieses Recht zu nutzen bieten sowohl Kinderkrippen als auch Tagespflegepersonen (Tageseltern).
Für die bedarfsunabhängige und nach Einkommen gestaffelte finanzielle Förderung können Eltern einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Alle Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung in Crailsheim gibt es hier.

Tageseltern

Eine Tagespflegeperson bietet kompetente und familiennahe Betreuung für das Kind bei flexiblen und individuell abgestimmten Betreuungszeiten. Tageseltern brauchen grundsätzlich eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt und sie müssen sich regelmäßig fortbilden. Kinder können von Tageseltern ab Geburt bis zum 14. Lebensjahr komplett oder ergänzend zu Kindergarten und Schule betreut werden. Bei Vermittlung durch das Jugendamt wird die Betreuung einkommensabhängig übernommen oder bezuschusst. 
Ansprechpartner im Landkreis Schwäbisch Hall ist der Verein Tagesmütter e.V. Schwäbisch Hall

Kindergarten

Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. In Crailsheim ist der Kindergartenbesuch kostenpflichtig, allerdings ist das dritte Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt für die Basisbetreuung (5 Std.) kostenlos. Bezahlt wird lediglich die Differenz bei mehr Betreuungsstunden. Alle Informationen rund um den Kindergartenbesuch gibt es hier.