Beratung

Menschen mit Behinderung oder mit drohender Behinderung und ihren Angehörigen steht ein vielfältiges Netzwerk an Beratungsangeboten im Landkreis zur Verfügung. Unterschiedliche Stellen helfen bei finanziellen, organisatorischen, rechtlichen, baulichen oder pflegerisch- medizinischen Fragen, vermitteln Ansprechpartner und bieten praktische Hilfe im Alltag, ob im Pflegeheim oder Zuhause.   
Eine Liste der unterstützenden Beratungsstellen finden Sie hier.

Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung - Landratsamt Schwäbisch Hall

Die Beauftragte ist Beschwerde bzw. Schlichtungsstelle (Synonym Ombudsstelle) für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Sie vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen an vielen verschiedenen Stellen.

Betreuungsverein im Landkreis SHA e.V.

Der Betreuungsverein berät Bürger zu Vorsorge durch Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vollmachterteilung. Zu diesen Themen werden auch Informationsabende für interessierte Gruppen angeboten. Der Verein ist aktiv im Bereich von gerichtlich anzuordnender Betreuung kranker und behinderter erwachsener Menschen, die rechtsgeschäftliche Vertretung und Beratung brauchen.  

Deutsche Rentenversicherung - Prävention und Reha

Die Ansprechstelle der DRV ist ein ergänzendes Informations- und Beratungsangebot. Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen werden hier beraten zu den Themen Arbeitsplatzerhalt, Präventionsangebote, sowie berufliche und medizinische Rehabilitation. Das Beratungsangebot richtet sich außerdem an Angehörige, aber auch an Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger sowie Haus- und Fachärzte.  

EUTB - Ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung Schwäbisch Hall – Crailsheim

EUTB bietet Teilhabeberatung für Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Beeinträchtigungen und für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Depressionen. Die Beratung richtet sich außerdem an Kinder und Jugendliche mit Schulängsten sowie an Menschen mit chronischen Krankheiten. Schwerpunkt des Angebots ist die Beratung zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe am Arbeitsleben und Bildung. EUTB berät außerdem zu Arbeitsassistenz und Assistenzformen, Eingliederungshilfe, zu persönlichen Budget, Selbsthilfeangeboten, sowie zu Schwerbehinderung und Schwerbehinderungsausweisen.

Habila – Assistenzagentur Crailsheim

Die Assistenzagentur der Habila bietet einen Pflegedienst für Menschen mit Pflegebedarf, sowie ein besonderes Angebot für Menschen mit geistiger Behinderung an. Menschen mit Pflegegrad erhalten durch die Habila pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfe Zuhause. Menschen mit geistiger Behinderung erhalten zusätzlich Eingliederungshilfeleistungen (persönliches Budget) zur Unterstützung der eigenständigen Lebensführung und zur (pädagogischen) Bearbeitung individueller Problemlagen.

IBB – Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle

Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) ist eine Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige.
Die IBB bietet Beratung und Information über wohnortnahe Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Auf Wunsch hilft sie außerdem bei der Weitervermittlung an geeignete Fachstellen.

Lebenshilfe Crailsheim e.V.

Menschen mit Unterstützungsbedarf und deren Angehörige erhalten bei der Lebenshilfe Hilfestellung und Beratung zu Zukunftsplanung, sozialrechtlichen, pädagogischen oder psychologischen Fragen und Trauerarbeit.

Offene Hilfen - Diakoneo Sonnenhof

Die ambulant begleitenden Dienste der Offenen Hilfen bieten Beratung und Begleitung in allen Fragen des Lebens mit Behinderung. Dazu gehören Beratungseinsätze beim Bezug von Pflegegeld, vielfältige Freizeitangebote, ganzjährige Tagesfreizeitangebote und Betreuung und Assistenz Zuhause. Das ambulante Angebot richtet sich an Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen aller Altersstufen mit Unterstützungsbedarf sowie an deren Angehörige. Die persönliche Beratung kann in den Räumen der Offenen Hilfen oder Zuhause in Anspruch genommen werden.

Samariterstiftung - Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)

Der SpDi bietet Beratung und Begleitung für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen nach stationärer psychiatrischer Behandlung. Der Dienst bietet Hilfestellung zu den Themen Haushalt und Geld, Familie und Nachbarschaft, Arbeit und Ämter. Außerdem gehören Krisenintervention, Angehörigenarbeit, Gruppenarbeit und Soziotherapie zum Angebot. Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet überkonfessionell und unterliegt der Schweigepflicht. Die Angebote sind kostenfrei. Eine Antragstellung ist nicht notwendig.

Sozialamt – Landratsamt Schwäbisch Hall

Das Sozialamt ist der erste Ansprechpartner, wenn es um staatliche finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung geht. Beratung und Information gibt es dort zum Beispiel zu Sozialhilfe, Heimkostenübernahme, Hilfe zur Pflege und zur Teilhabe an der Gesellschaft.

Sozialer Dienst - AOK Baden-Württemberg

Aufgabe des Sozialen Dienstes ist es, im Falle psychischer, familiärer und finanzieller Belastungen, die in Verbindung mit einer Krankheit auftreten können zu beraten und zu unterstützen. Die Pflegeberater beraten außerdem, wenn die eigene Pflege oder die Pflege von Angehörigen organisiert werden muss.

Sozialverband VdK

Zum Angebot des VdK gehören kompetente Beratung im Sozialrecht, zum Beispiel zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherung, der Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie der Pflegeversicherung. Er unterstützt außerdem bei Fragen rund um den Grad der Behinderung (GdB).

Verfahrenslotsen - Jugendamt Schwäbisch Hall

Verfahrenslotsen sind Ansprechpersonen für Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige mit (drohender) Behinderung und deren Familien. Sie helfen dabei, Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe geltend zu machen. Sie begleiten, beraten und unterstützen außerdem beim gesamten Rehabilitationsverfahren.

Versorgungsamt - Beratung zur Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht

Das Versorgungsamt stellt fest ob eine Behinderung besteht und welcher Grad der Behinderung (GdB) vorliegt. Es prüft u.a. auch die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis und für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei Behinderung.