Mobilität & Barrierefreiheit

Barrierefreiheit umfasst Parkplätze, Toiletten, Gebäudezugänge und öffentliche Verkehrsmittel, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Angebote wie medizinisch notwendige Krankentransporte, behindertengerechte, mit dem Euroschlüssel zugängliche Toiletten, barrierefreie Transportmittel und finanzielle Erleichterungen im Nahverkehr helfen, Hindernisse zu überwinden.

Euroschlüssel und Eurozylinderschloss

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gibt es das Eurozylinderschloss und den Euroschlüssel, ein einheitliches Schließsystem für Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Hochschulen, Kaufhäusern und Freizeitanlagen. Jeder, der den Euroschlüssel besitzt, kann diese Einrichtungen betreten und nutzen. Zum Kauf berechtigt sind behinderte Personen mit Schwerbehindertenausweis, die unabhängig vom Grad der Behinderung die Merkzeichen aG, B, H oder BI eingetragen haben oder die das Merkzeichen und einen Grad der Behinderung von mindestens 70 eingetragen haben.

Fahrdienste und Krankenbeförderung

Für Menschen mit Schwerbehinderung oder chronischer Krankheit gibt es Fahrdienste. Kosten für Fahrdienste zum Einkaufen, in die Arztpraixs oder zur Therapie werden jedoch meist nicht übernommen und Krankentransporte werden nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Genehmigung der Krankenkasse erstattet. Ist der Fahrdienst aus medizinischen Gründen notwendig, kann der Arzt oder Psychotherapeut einen Transportschein für die Fahrt verordnen. Bei Fahrten aus medizinischen Gründen bezahlt die Krankenkasse den Fahrdienst (Krankenbeförderung).

Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es außerdem Fahrdienste zur sozialen Teilhabe, also für Fahrten z.B. ins Theater oder Kino sowie für Fahrten zur Arbeit, um die Teilhabe am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Die Kosten übernimmt die Eingliederungshilfe. Teilweise werden die Kosten auch von der Agentur für Arbeit oder vom Sozialamt übernommen. Beratung und Information gibt es bei den Krankenkassen, bei den Wohlfahrtsverbänden, bei den EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) Beratungsstellen oder bei der Eingliederungshilfe.

ÖPNV

Als schwerbehindert eingestufte Menschen mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten, können kostenlos Bus und Bahn fahren. Sie brauchen dafür einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen, die sie als hilflos, blind, (außergewöhnlich) gehbehindert oder gehörlos ausweisen sowie eine gültige Wertmarke als Beförderungsschein.

Schwerbehinderten-Parkerleichterung

Menschen mit Behinderung brauchen einen Schwerbehindertenparkausweis, um auf Behindertenparkplätzen zu parken oder um einen persönlichen Parkplatz zu beantragen. Das Straßenverkehrsamt stellt den Ausweis kostenlos aus. Wenn ein Mensch mit Schwerbehinderung nicht selbst Autofahren kann, ist es möglich, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder einen Parkausweis beantragen. Der Ausweis ist personenbezogen auf die behinderte Person, darf also nur bei Fahrten mit ihnen genutzt werden. Antragsformulare und Informationen gibt es beim Bürgerbüro.


Hier finden Sie verschiedene Ansprechpartner, die bei der Suche nach Unterstützung und bei der Vermittlung der richtigen Hilfestellung helfen.

Versorgungsamt - Sozialamt Landratsamt Schwäbisch Hall

Das Versorgungsamt stellt fest ob eine Behinderung besteht und welcher Grad der Behinderung (GdB) vorliegt. Es prüft u.a. auch die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis und für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei Behinderung.

Entlastungsdienst - Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Schwäbisch Hall e.V.

Der Entlastungsdienst des DRK unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Bewältigung des Alltags. Außerdem leistet er Prävention bei Vereinsamung und Mobilitätsverlust.

Hauspflege und Nachbarschaftshilfe Crailsheim e.V.

Die Organisation Hauspflege und Nachbarschaftshilfe Crailsheim e.V. unterstützt ältere und kranke Menschen in ihrem eigenen Haushalt und liefert Essen auf Rädern. Das Angebot richtet sich vor allem an ältere Menschen und Personen mit besonderen Bedürfnissen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Dazu gehören unter anderem Hilfeleistungen im Alltag, wie das Weiterführen des Haushalts mit allen Aufgaben, Einkäufe, Betreuung und Begleitung.

Wohnberatung - Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall

Die Wohnberatung des Pflegestützpunktes ist Ansprechpartner für Menschen mit und ohne Pflegebedarf und für Menschen mit Behinderung, die im eigenen Zuhause selbständig wohnen möchten. Um das zu ermöglichen hilft die Beratungsstelle bei der Anpassung an die individuellen Bedürfnisse und bei der präventiven Bewertung von Unfallgefahren oder Barrieren im eigenen häuslichen Umfeld. Sie hilft dabei, Lösungsansätze zu finden und Vorschläge zur Wohnraumanpassung zu machen und informiert über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Wohnformen und Möglichkeiten der Finanzierung. Die Beratung findet im eigenen Wohnumfeld statt, ist kostenlos, neutral und unterliegt der Schweigepflicht.

Beauftragung für die Belange der Menschen mit Behinderung - Landratsamt Schwäbisch Hall

Die Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen und berät Verwaltungen und politische Gremien. Außerdem unterstützt sie die Entwicklung neuer Strukturen für Menschen mit Behinderung und bietet Beratung zu baulicher Barrierefreiheit und Mobilität, wie etwa dem Umbau des eigenen Autos oder Fahrrads oder Erleichterungen bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.