Finanzielle Leistungen & Hilfen für getrennte Eltern oder Alleinerziehende

Getrennt lebende Eltern oder alleinerziehende Eltern können verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Außerdem gibt es Regelungen, die die Steuerbelastung senken. Spezielle Beratungs- und Hilfsangebote unterstützen und entlasten zusätzlich. Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Leistungen.

Berechtigungsschein - Tafel Crailsheim

Die Tafel bietet Lebensmittel und Hygieneartikel für Menschen mit geringem Einkommen an. Zum Einkauf berechtigt sind Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Außerdem Rentner, Alleinerziehende, Studenten, Menschen, die gesundheitliche Einschränkungen haben und Migranten, die nur über ein geringfügiges Einkommen verfügen. Für den Einkauf bei der Tafel Crailsheim wird ein Berechtigungsschein benötigt, den die Mitarbeiter der Tafel ausstellen. 

Betreuungsunterhalt

Betreuungsunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil vom anderen erhält, wenn er nach der Trennung oder Scheidung wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Anspruch darauf hat in der Regel der betreuende Elternteil, meist die Mutter oder der Vater, der das Kind überwiegend versorgt. Bezahlt wird der Betreuungsunterhalt vom anderen Elternteil, der leistungsfähig ist.

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen in Notlagen mit ergänzenden finanziellen Hilfen auf unbürokratischem Weg. Diese Hilfen sollen Frauen die Entscheidung für das Kind und die Fortsetzung einer Schwangerschaft erleichtern.
Unterstützt werden Frauen, deren Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt, sowie Pflege und Erziehung eines Kleinkindes nicht decken und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder ausreichend zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Der Antrag muss während der Schwangerschaft gestellt werden. Eine Antragstellung nach der Geburt ist nicht mehr möglich.
Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung können nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort im entsprechenden Bundesland gestellt werden. In Crailsheim gibt es Schwangerschaftsberatungsstellen von der Caritas und dem Diakonieverband Schwäbisch Hall

Bürgergeld - Mehrbedarf

Alleinerziehenden Bürgergeldempfängern steht ein Mehrbedarf zu, der sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder im Haushalt richtet. Ist der Elternteil alleine für Pflege und Erziehung verantwortlich, wird der volle Betrag als Bedarf anerkannt. 

Elterngeld

Wohnt das Kind zu weniger als einem Drittel der Zeit bei einem Elternteil, steht diesem Elternteil kein Elterngeld zu. Der andere Elternteil bekommt dann Elterngeld als alleinerziehender Elternteil.
getrennt Erziehende haben denselben Anspruch auf Elterngeld wie Eltern, die als Paar zusammenleben. Sie müssen auch dieselben Voraussetzungen erfüllen.

Erziehungsrente

Die Erziehungsrente der Deutschen Rentenversicherung gehört zu den Renten wegen Todes. Die Erziehungsrente soll den Unterhalt des verstorbenen Partners ersetzen und so die Erziehung des Kindes bis zum 18. Geburtstag des Kindes finanziell unterstützen. Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Baden Württemberg in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am Servicetelefon.

Kindergeld

Bei getrenntlebenden Eltern wird das Kindergeld für minderjährige Kinder zur Hälfte an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt. Die andere Hälfte des Kindergeldes wird als Kindesunterhalt angerechnet und wird dem anderen Elternteil zugerechnet, der Barunterhalt zahlt. Bei einem echten Wechselmodell (50:50 oder 60:40) erhalten beide Elternteile eine Hälfte des Kindergeldes. 

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern mit kleinem oder mittleren Einkommen. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld bezahlt, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um für das Kind/die Kinder zu sorgen. Ausbezahlt wird der Zuschlag an den Kindergeldempfänger. Der KiZ- Lotse der Agentur für Arbeit hilft zu prüfen, ob Sie Kinderzuschlag bekommen. Anschließend kann ein Online- Antrag gestellt werden. Hier finden Sie sämtliche Informationen über Anspruch, Höhe und Dauer der Kinderzuschlagszahlung.

Prozesskostenhilfe

Mit der Prozesskostenhilfe können Menschen mit wenig Geld einen Anwalt und einen Gerichtsprozess finanzieren. Das bedeutet, dass der Staat die Kosten für einen Gerichtsprozess und einen Anwalt übernimmt. Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass keine Zahlungen oder lediglich Teilzahlungen zu leisten sind. Allerdings funktioniert die Prozesskostenhilfe wie ein Zuschuss oder ein staatliches Darlehen. Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen muss die Summe komplett oder in Raten zurückgezahlt werden. Die Prozesskostenhilfe heißt bei Verfahren vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe. 

Sozialhilfe

Getrennt- und Alleinerziehende, die kein Bürgergeld erhalten, können Sozialhilfe bekommen. Zusätzlich können sie Alleinerziehenden Mehrbedarf anmelden. Hierzu können beispielsweise Kosten für Kindergarten, Nachhilfe, Musikschule und Sportverein sowie Beiträge für die private Krankenversicherung zählen. Informationen erteilt das Sozialamt.

Steuerentlastungen

Steuerliche Freibeträge für Kinder oder die steuerliche Berücksichtigung der Kosten für die Kinderbetreuung tragen zur Steuerentlastung von Eltern bei. Für Alleinerziehende, in Trennung oder Scheidung Lebende und für Unterhaltspflichtige gibt es außerdem Freibeträge für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn sie für ihr Kind/ihre Kinder Kindergeld oder Freibeträge erhalten. Damit wird die teurere Haushaltsführung von alleinstehenden Alleinerziehenden berücksichtigt. Der Entlastungsbetrag wird bereits bei der Lohnsteuer der Klasse II berücksichtigt. Einen Antrag auf Wechsel der Steuerklasse stellt man beim Finanzamt. 

Unterhalt

Unterhalt wird geleistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen, finanziell aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege oder persönliche Zuwendung. Kindesunterhalt gibt es zum Beispiel für Kinder von getrennten Eltern, Geschiedene oder nicht verheiratete Elternteile. Wer was für den Unterhalt leistet, ist dann besonders wichtig, wenn sich Mütter und Väter trennen. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts setzt das Familiengericht fest. 

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden oder getrennt Erziehenden. Sie sichert die finanzielle Lebensgrundlage, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder unregelmäßig Kindesunterhalt zahlt. Informationen, Beratung und Antragstellung beim Jugendamt

Wohngeld

Getrennt lebenden Eltern mit Kind steht unter einer bestimmten Einkommensgrenze Wohngeld zu. Für Alleinerziehende gibt es einen jährlichen Freibetrag für das Wohngeld auf das anzurechnende Einkommen. Unterhalt zählt zum Einkommen und muss unbedingt angegeben werden. Hier finden Sie den Zugang zum Online- Antrag, Informationen und Links rund um das Thema Wohngeld und Lastenzuschuss und zum Wohngeldrechner des Bundesministeriums: