Leistungen

Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

In vielen Städten und Gemeinden erhalten Sie eine Liste der bestehenden Kindertageseinrichtungen. Diese Liste erhalten Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung.

Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.

Kindertageseinrichtungen sind

  • Kinderkrippen,
  • Kindergärten und
  • Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.

Zuständige Stelle

  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutzgegen Masern besteht.

Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf.

Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

  • tägliche Betreuungszeit,
  • Betreuungskosten und
  • Kündigungsfristen.

Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und seinem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstüzung zu klären.

Ergänzung für Stadt Crailsheim

Platzvergabe
Genaue Informationen zum Platzvergabeverfahren, den städtischen Einteilungskriterien und Fristen finden Sie in unserem „Leitfaden über die Anmeldung, Platzvergabe und Aufnahme von Kindern in städtischen Kindertagesstätten“.

Betreuungsmöglichkeiten
Für Personensorgeberechtigte mit Beschäftigungsnachweis stehen folgende Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Ihr Kind kann täglich 5 und mehr Stunden/Tag bzw. 25 und mehr Stunden/Woche betreut werden. Für eine Betreuung von 7 und mehr Stunden/täglich bzw. 35 und mehr Stunden/Woche haben alle Personensorgeberechtigte jährlich jeweils ein Beschäftigungsnachweis vorzulegen. Aus dieser muss der Betreuungsbedarf ersichtlich sein. Die Betreuungszeit beinhaltet neben der eigentlichen Beschäftigungszeit auch die Fahrzeiten (Hin- und Rückfahrt sowie die Trafficzeit) der Personensorgeberechtigten zum Arbeitgeber. Die Bringzeit für berufstätige Personensorgeberechtigte ist täglich bis um 08.30 Uhr möglich.

Die städtischen Kindergärten haben eine reguläre Öffnungszeit bis 16 Uhr. Sollten Sie aus beruflichen Gründen eine Betreuung bis 17 Uhr oder 18 Uhr benötigen, so teilen Sie uns dies bitte bei der Platzbedarfsmeldung über die App mit. Bitte beachten Sie, dass eine Öffnungszeit bis 17 Uhr nur im Kindergarten Safari, Kreuzberg und bis 18 Uhr nur im Kindergarten Sonnenschein, Roßfeld möglich ist. Sollten Sie eine Betreuung innerhalb dieser Zeiten benötigen, wird Ihr Kind diesen Kindertageseinrichtungen zugeteilt werden, sofern Plätze zur Verfügung stehen.

Für nicht beschäftigte Personensorgeberechtigte steht folgende Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung:
Die Betreuungszeit beträgt mindestens 5 Stunden und maximal 6 Stunden täglich. Die Bring- und Abholzeiten sind von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bzw. 14.00 Uhr.

Mittagessen
In allen 19 Kindertagesstätten wird ein warmes, bedarfsgerechtes, ausgewogenes und vollwertiges Mittagessen angeboten. Dieses kann bis freitags um 10 Uhr für die komplette kommende Woche im Schulverpflegungssystem bestellt werden. Vorab muss das Konto über paydirekt aufgeladen werden. Bitte beachten Sie: Abbestellungen des Mittagessens sind täglich bis 7 Uhr möglich.

Fristen

abhängig von der Einrichtung

Ergänzung für Stadt Crailsheim

Informationen zu den Fristen erhalten Sie im „Leitfaden über die Anmeldung, Platzvergabe und Aufnahme von Kindern in städtischen Kindertagesstätten“.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Ergänzung für Stadt Crailsheim

Für die Anmeldung werden benötigt:
- Beschäftigungsnachweis
- Ggf. Nachweis alleiniges Sorgerecht
- Ggf. Nachweis über pflegebedürftige Person oder Person mit Behinderung im Haushalt

Für die Aufnahme werden zusätzlich benötigt:
- Nachweis über die ärztliche Untersuchung und Impfberatung, z.B. durch Vorlage des U-Hefts bzw. des Impfausweises oder des folgenden Vordrucks
- Nachweis über die Masernschutzimpfung
- Fragebogen zur Entwicklung und Gesundheit des Kindes (kann freiwillig vorgelegt werden

Allgemeine Unterlagen:
- Medikamentenverordnung
- Änderungsmeldung
- Abmeldung

Erforderliche Unterlagen für die Ferienbetreuung:
- Beschäftigungsnachweis für die Ferienbetreuung
- Einwilligungserklärung Abholung des Kindes
- Medikamentenverordnung
- Anmeldung für die Ferienbetreuung

Kosten

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

Ergänzung für Stadt Crailsheim

Die Übersicht der aktuellen Elternbeiträge für die Betreuung eines Kindes in einer städtischen Kindertageseinrichtung finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den Kosten erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail beim Sachgebiet Kindertagesstätten.

Hinweise

keine

Ergänzung für Stadt Crailsheim

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne telefonisch unter +49 7951 403-1261 oder per E-Mail unter kita@crailsheim.de beim Sachgebiet Kindertagesstätten.

Vertiefende Informationen

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

Rechtsgrundlage

Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTAG):

  • § 4 Ärztliche Untersuchung
  • § 6 Elternbeiträge bei freien Trägern

Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes

Kommunalabgabengesetz (KAG):

  • § 19 Elternbeiträge bei kommunalen Trägern

Infektionsschutzgesetz (IfSG):

  • § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
Ergänzung

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit Sachgebiet Kindertagesstätte der Stadt Crailsheim.

Freigabevermerk

13.05.2025 Kultusministerium Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Crailsheim