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Waffen und explosionsgefährliche Stoffe

  • Explosionsgefährliche Stoffe
  • Waffen

Waffen und explosionsgefährliche Stoffe können bei unsachgemäßer Benutzung zu lebensgefährdenden Verletzungen führen. Der Umgang mit ihnen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.

Was Sie im Zusammenhang mit Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen wissen sollten, finden Sie in den beiden Unterkapiteln und vor allem in den zugehörigen Leistungen.

Zugehörige Leistungen

  • Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
  • Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
  • Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
  • Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
  • Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
  • Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
  • Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
  • Kleinen Waffenschein beantragen
  • Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
  • Sprengungen anzeigen
  • Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
  • Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
  • Waffenbesitzkarte beantragen
  • Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
  • Waffenschein beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 01.09.2020 freigegeben.

Stadtverwaltung Crailsheim

Marktplatz 1  |  Telefon +49 7951 403-0
74564 Crailsheim  |  Fax +49 7951 403-1400

Öffnungszeiten Rathaus

Mo 07.30 - 12.00 Uhr
Di 07.30 - 12.00 Uhr
Mi 07.30 - 12.00 Uhr
Do 07.30 - 12.00 Uhr
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Fr 07.30 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

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Di 07.30 - 17.00 Uhr
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