Finanzielle Leistungen & Hilfen im Alter

Für Hilfe- und Pflegebedürftigkeit, selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe gibt es finanzielle Leistungen und Hilfen, die Senioren und ihren Angehörigen finanzielle Unterstützung und Hilfe im Alltag bieten.

Außerdem gibt es für Senioren zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Vergünstigungen zu bekommen. Das gilt für kulturelle Veranstaltungen wie Kino, den Eintritt in die städtischen Bäder oder die Nutzung des ÖPNV. Für Senioren besteht außerdem unter Umständen die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung von Krankenkassenleistungen und den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien zu lassen.

Hinter den einzelnen Begriffen erfahren Sie mehr über die finanziellen Leistungen und Hilfen im Alter.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Leistungen wie Betreuungsangebote (zum Beispiel Tages- oder Einzelbetreuung), Maßnahmen zur Entlastung der Pflegepersonen (wie Pflegebegleiter) sowie praktische Hilfen im Haushalt oder organisatorische Unterstützung im Alltag können bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherer durch Vorlage entsprechender Belege im Rahmen des Entlastungsbetrags erstattet werden. 
Ambulante Pflegedienste bieten sowohl häusliche Pflegesachleistungen an, also pflegerische Betreuung und Unterstützung bei Haushaltsaufgaben, als auch Leistungen der ambulanten Betreuung. 
Nur Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag auch für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung zu nutzen, beispielsweise beim Duschen oder Baden. 
Seit 2025 besteht zudem die Option, den Entlastungsbetrag bei bestimmten Voraussetzungen auch durch private Einzelhelfer erbringen zu lassen. 
Letztlich ist eine individuelle Beratung wichtig, um die passenden und optimalen Leistungen zu erhalten. Die Krankenkasse oder der Pflegestützpunkt im Landkreis Schwäbisch Hall stehen Ihnen dafür unterstützend zur Verfügung.

Altersteilzeit

Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand durch die Halbierung der verbleibenden Arbeitszeit bis zur Rente. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die Teilzeit individuell vereinbaren. Das Gehalt wird bei der Altersteilzeit halbiert und vom Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei aufgestockt. 
Bei der Deutschen Rentenversicherung Baden Württemberg gibt es ausführliche kostenlose Beratung.

Barrierefreier Umbau

Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 einen Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen oder erleichtern.
Einen Zuschuss der Pflegekasse gibt es zum Beispiel für Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte, aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Außerdem für den Ein- und Umbau von Mobiliar sowie für den festen Einbau bestimmter technischer Hilfen. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Der Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall bietet Wohnberatung für Senioren an, die einen präventiven oder notwendigen Umbau planen.

Berechtigungsschein für Beratungshilfe

Menschen, die Sozialhilfe bekommen oder nur über ein geringes Einkommen verfügen, können sich für notwendige rechtliche Beratung und wenn nötig auch für rechtliche Vertretung einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim Amtsgericht Crailsheim ausstellen lassen. Er ermöglicht kostenlose Beratung oder Beratung für eine minimale Gebühr. Personen mit Berechtigungsschein bekommen eine Beraterperson (Anwalt, Notar, usw.) zugewiesen. 
Soziale Einrichtungen und Vereine wie das Caritas-Zentrum Crailsheim, der Diakonieverband Schwäbisch Hall oder die Erlacher Höhe bieten grundlegende Rechtsberatung zu ihren Themenstellungen an.

Berechtigungsschein für die Tafel Crailsheim

Die Tafel Crailsheim bietet Lebensmittel und Hygieneartikel für Menschen mit geringem Einkommen an. Zum Einkauf berechtigt sind Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, außerdem Rentner, Alleinerziehende, Studenten, Menschen, die gesundheitliche Einschränkungen haben, und Migranten, die nur über ein geringfügiges Einkommen verfügen. Den Schein stellen die Mitarbeiter der Tafel vor Ort aus.

Bestattungskostenhilfe

Das Sozialamt kann die Kosten für eine Bestattung übernehmen oder unterstützen, wenn den Hinterbliebenen die Bestattungskosten nicht zugemutet werden können, etwa wenn der Verstorbene keinen ausreichenden Anspruch auf Sterbegeld hat und/oder kein ausreichendes Erbe hinterlässt. 

Bürgergeld

Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für erwerbsfähige hilfsbedürftige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.Wer Altersrente bezieht, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld. Wer das Rentenalter erreicht hat, kann diese Form der Sozialhilfe nicht mehr beanspruchen. Sollte die Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreichen, besteht die Möglichkeit der Grundsicherung im Alter.Bürgergeld

Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs)

Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sind Apps oder Programme, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen können. Sie fördern die Selbstständigkeit, helfen dabei Fähigkeiten, zu erhalten oder zu verbessern, erleichtern pflegerische Abläufe, tragen zur Stabilisierung der Pflegesituation bei und ermöglichen einfachere Kommunikation und Organisation im Pflegealltag. 
Unter bestimmten Voraussetzungen können DiPAs von der Pflegekasse teilweise oder sogar vollständig übernommen werden. Dafür müssen sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen sein.

Elternunterhalt

Verwandte ersten Grades müssen ab einem bestimmten Jahresbruttoeinkommen für die Unterhaltskosten der Eltern aufkommen, wenn dessen eigenes Vermögen dafür nicht ausreicht. Das Sozialamt prüft, ob Elternunterhalt gezahlt werden muss.

Entlastungsbetrag für die Pflege

Alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad, die zuhause versorgt werden, können den monatlichen Entlastungsbetrag beanspruchen. Dieser ist zweckgebunden und kann für Leistungen wie Betreuung, Tages- oder Kurzzeitpflege sowie unterstützende Angebote im Alltag genutzt werden. Auch Teile der ambulanten Pflegeleistungen können damit finanziert werden.
Die Kosten müssen zunächst selbst verauslagt oder über den Pflegedienst abgerechnet werden. Die Rechnungen werden anschließend bei der Pflegekasse eingereicht und bis zur Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags erstattet.
Die Pflegekasse der Krankenkasse oder der Pflegestützpunkt im Landkreis Schwäbisch Hall informieren und beraten.

Ermäßigungen

Für Senioren gibt es Ermäßigungen zum Beispiel bei Tickets fürs Kino oder Theater, und bei Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Eintrittspreisen. In der Regel muss der Rentenausweis vorgelegt werden, um die Ermäßigung zu erhalten. 

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht hat. Die Rentenstelle der Stadt Crailsheim bietet im Rathaus allgemeine Auskunft und Beratung zur Rente.
Alle Informationen zur Erwerbsminderungsrente, die zuständigen Anlaufstellen und notwendigen Antragsformulare gibt es hier.

Fahrdienste und Krankenbeförderung

Für Menschen mit chronischer Krankheit oder Schwerbehinderung gibt es Fahrdienste. Ist der Fahrdienst aus medizinischen Gründen notwendig, kann der Arzt oder Psychotherapeut einen Transportschein für die Fahrt verordnen. Bei Fahrten aus medizinischen Gründen bezahlt die Krankenkasse den Fahrdienst (Krankenbeförderung). Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es außerdem Fahrdienste zur sozialen Teilhabe, also für Fahrten zum Beispiel ins Theater oder Kino. Die Kosten trägt die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Teilweise werden die Kosten auch von der Agentur für Arbeit oder vom Sozialamt übernommen.
Beratung und Information gibt es bei den Krankenkassen und bei den Beratungsstellen.

Familienpflegezeit

Der gesetzliche Anspruch auf Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Beschäftigte können sich für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
Das Pflegeunterstützungsgeld wird bei der Pflegeversicherung der zu pflegenden Person beantragt und gibt Familien die Möglichkeit, sich im Akutfall um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, ohne sich um den Lohnausfall sorgen zu müssen. Es ist auch möglich, dass sich mehrere Angehörige die Pflege teilen - nacheinander oder parallel.Der 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Bedürftige, die entweder das Rentenalter erreicht haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Zum Umfang der Leistungen zählen der Regelbedarf, die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen.

Haushaltshilfe

Die Krankenkasse oder die Pflegekasse bezahlt im Fall einer krankheitsbedingten, unfall- oder altersbedingten Pflegebedürftigkeit (bestehender Pflegegrad über Entlastungsbetrag) für eine Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe muss schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden. Das Formular "Antrag auf Haushaltshilfe" kann telefonisch anfordert oder von den Internetseiten Ihrer Krankenkasse herunterladen werden.

Heimkostenübernahme

Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Anteil der Pflegekosten im Heim. Bei vollstationärer Pflege zahlt jeder Bewohner mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Die Pflegeversicherung gewährt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen zur Deckung der pflegebedingten Aufwendungen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die vollstationär gepflegt werden, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Zuschuss von der Pflegeversicherung zu erhalten.
Das Sozialamt kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt übernehmen, wenn die eigenen finanziellen Mittel und Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Das wird als „Hilfe zur Pflege“ bezeichnet und ist eine Sozialleistung. Beratung und Informationen gibt es beim Sozialamt oder beim Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall.

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um häusliche, ambulante oder stationäre Pflege sicherzustellen. Anspruch auf Hilfe besteht, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung vorliegt, wegen der dauerhafte Hilfe im Alltag benötigt wird, und weder der Pflegebedürftige selbst noch die Pflegekasse die Kosten übernehmen können. Der Antrag auf Hilfe zur Pflege wird direkt beim Sozialamt gestellt.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Es wird unterschieden zwischen Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Hilfsmittel oder Pfleghilfsmittel müssen verordnet werden und bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkasse oder Pflegekasse.
Hilfsmittel wie Hörgeräte, Prothesen oder Rollatoren dienen dazu, gesundheitliche Probleme zu behandeln oder Behinderungen auszugleichen. Sie werden ärztlich verordnet und können bei der Krankenkasse beantragt werden. Diese übernimmt in der Regel einen Großteil der Kosten, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Eine Zuzahlung ist jedoch immer erforderlich. Für Informationen und Beratung stehen die Krankenkassen, Sanitätshäuser oder Apotheken zur Verfügung.

Pflegehilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten, Pflegebadewannen, Pflegehilfsmittel zum An- und Ausziehen oder Lagerungshilfen. Sie sollen die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Auch sie müssen meist ärztlich verordnet werden und bedürfen der Genehmigung durch die Pflegekasse.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig ersetzt werden müssen, wie Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Fingerlinge oder Einmalschürzen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Verbrauchsartikel bis zu einem festgelegten monatlichen Höchstsatz.

Hinterbliebenenrente

Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat man, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner oder ein Elternteil stirbt. Die gesetzlichen Hinterbliebenenrenten sollen sicherstellen, dass der Tod eines Angehörigen nicht zur finanziellen Belastung wird, indem sie den Unterhalt ersetzen. Zu den Hinterbliebenenrenten gehören die Witwer- bzw. Witwenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente. Sie unterstützen Menschen, die vom Einkommen eines Verstorbenen abhängig waren. Beratung und Unterstützung gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge bezieht sich auf die Unterstützung und Hilfe, die Menschen erhalten, die durch Krieg oder kriegsbedingte Gewalt körperliche, seelische oder andere Schäden erlitten haben. Die Versorgung kann für die geschädigte Person oder unter Umständen auch für dessen Hinterbliebene beantragt werden. Zu den Leistungen gehört finanzielle Unterstützung unter anderem in den Bereichen Wohnen, Pflege, Haushalt und Krankheit. Die Leistungen richten sich nach der Höhe des Einkommens und können nicht rückwirkend beantragt werden. Für alle Leistungen ist die Kriegsopferfürsorgestelle des Sozialamts des Landkreises zuständig.

Kuren für pflegende Angehörige

Zur Stärkung und Entlastung von pflegenden Angehörigen gibt es vom Müttergenesungswerk spezielle Kurangebote. Informationen und Beratung gibt es beim Diakonieverband Schwäbisch Hall und den Krankenkassen.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut zu werden. Diese Maßnahme dient zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, etwa während eines Urlaubs oder einer akuten Belastung. Kurzzeitpflege wird für bis zu 28 Tage im Jahr gewährt und die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem festgelegten Betrag. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und die Pflege zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann.

Hier finden Sie Adressen und Kontaktdaten der Anbieter von Kurzzeitpflege im Landkreis Schwäbisch Hall.

Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen

Die gesetzlichen Pflegekassen bieten verschiedene Leistungen zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Dazu gehören Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen und die häusliche Pflege durch Angehörige sowie Pflegesachleistungen zur teilweisen Finanzierung von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Kosten für Pflegehilfsmittel, wie etwa Pflegebetten oder Inkontinenzmaterial, werden anteilig übernommen, wobei bei Hilfsmitteln oft eine Zuzahlung erforderlich ist. Bei Bedarf können auch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Um diese Leistungen zu erhalten, muss der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad haben und einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse entscheidet dann, ob die Leistungen ganz oder teilweise übernommen werden.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung. Es wird gewährt, wenn die Pflege eigenständig organisiert wird, beispielsweise durch Angehörige. Das Geld wird nicht direkt an die Pflegeperson ausgezahlt, sondern an die pflegebedürftige Person selbst. Diese kann das Pflegegeld dann als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person.

Pflege-Pauschbetrag

Der Pflege-Pauschbetrag ist eine Steuererleichterung für pflegende Angehörige, die ihre Pflegeleistungen nicht in Rechnung stellen. Er kann von pflegenden Personen als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten gewährt und ist an die Pflegegrad-Stufen des betreuten Familienmitglieds gekoppelt.

Pflegeunterstützungsgeld

Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung für pflegende Angehörige, die kurzfristig aus dem Beruf aussteigen müssen, um einen Pflegefall zu betreuen. Es wird für maximal zehn Arbeitstage gezahlt und dient dazu, den Verdienstausfall während dieser Zeit zu kompensieren. Die Leistung wird bei der Pflegekasse beantragt und steht pflegenden Angehörigen zur Verfügung, die einen Pflegebedürftigen zu Hause betreuen. Voraussetzung ist, dass die Pflege kurzfristig und unvorhergesehen notwendig wird.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ermöglicht es Pflegebedürftigen selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie haben die Wahl, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen oder Geld zu beziehen, das sie ehrenamtlich tätigen Pflegekräften zukommen lassen. 
Die Pflegeversicherung deckt meistens nur einen Teil der Pflegekosten ab. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen selbst, ihre direkten Angehörigen oder im Falle finanzieller Hilfebedürftigkeit, die Sozialhilfe.
Alle, die gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Private Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Auch Rentner müssen Beiträge bezahlen. Sie werden direkt von der Rente einbehalten. Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat, wer innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens zwei Jahre lang Beiträge eingezahlt hat oder familienversichert war. 

Rente

Die Rente ist die Grundlage für ein finanziell gesichertes Alter. Alle Arbeitnehmenden zahlen im Verlauf ihres Arbeitslebens Pflichtbeiträge in die Rentenkasse ein. Die Rentenversicherung errechnet die Rentenhöhe aus dem versicherten Einkommen, also der Lebensarbeitsleistung. Sie zahlt monatliche Renten an Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, und sichert so das Einkommen im Ruhestand.
Ein Anspruch auf die Regelaltersrente besteht nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze. Die Rentenstelle der Stadt Crailsheim im Rathaus und die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bieten Auskunft und Beratung zur Rente. Alle Informationen zur Regelaltersrente, die zuständigen Anlaufstellen und notwendigen Antragsformulare gibt es hier

Rentenbeginnrechner

Über den Rentenbeginnrechner kann der frühestmögliche und der reguläre Rentenbeginn aller Renten wegen Alters ermittelt werden.

Rente bei vorzeitigem Eintritt in Ruhestand

Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen möchte, muss die Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Die Rentenstelle der Stadt Crailsheim bietet im Rathaus allgemeine Auskunft und Beratung zur Rente. Hier finden Sie die entsprechenden Antragsformulare und Links zu den wichtigsten Ansprechpartnern.

Rehabilitationsleistungen (Rehabilitation & Teilhabe)

Medizinische Rehabilitationsleistungen sind Vorsorgeleistungen zum Schutz vor drohender Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Erkrankung. Die Leistungen können ambulant oder stationär erfolgen. Wird eine Anschlussrehabilitation an einen Krankenhausaufenthalt benötigt, wird der Antrag bereits im Krankenhaus gestellt.

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

In Deutschland ist die Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren verpflichtend. 
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Das gilt unter Umständen zum Beispiel für Rentner, Studenten, Arbeitslosen- und Bürgergeldempfänger. Eine Auflistung, wer sich befreien lassen kann, sowie die notwendigen Formulare für eine Befreiung finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Antragsformulare sind auch beim Bürgerbüro im Rathaus erhältlich.

Soziale Dienste

Sozialstationen und private Pflegedienste unterstützen mit Essen auf Rädern, Fahr- und Begleitservices sowie Reinigungs-, Wäsche- und Reparaturdiensten im Alltag. Die Kosten für diese Dienstleistungen können teilweise von der Kranken- bzw. Pflegekasse übernommen werden. Die Kosten für Essen auf Rädern werden nicht übernommen.

Soziales Entschädigungsrecht

Das soziale Entschädigungsrecht unterstützt Menschen, die durch besondere Ereignisse wie Krieg, Gewalttaten oder den Wehrdienst körperlich oder seelisch geschädigt wurden. Auch Impfschäden oder Folgen von Terroranschlägen können darunterfallen. Wer betroffen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe vom Staat bekommen. Diese Hilfe kann aus finanzieller Unterstützung, medizinischer Behandlung oder Unterstützung im Alltag bestehen. Für diese Hilfen ist das Sozialamt des Landkreises zuständig.

Steuerentlastungen für Senioren

Rentner sind nur zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Beratung und Unterstützung gibt es bei der Lohnsteuerhilfe Abakus e.V..

Teilstationäre Tagespflege

Teilstationäre Tagespflege bietet pflegebedürftigen Menschen eine Betreuung außerhalb des eigenen Zuhauses, während die pflegenden Angehörigen entlastet werden. Tagsüber besuchen die Betroffenen eine Pflegeeinrichtung, wo sie betreut und versorgt werden können. Diese Form der Pflege kann regelmäßig oder nach Bedarf in Anspruch genommen werden und ermöglicht eine entlastende Auszeit für die Angehörigen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen der Pflegeversicherung, abhängig vom Pflegegrad. Tagespflege ist besonders geeignet für Menschen, die tagsüber Unterstützung benötigen, aber noch im eigenen Zuhause leben können. 

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlastet, wenn sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen. Diese Pflege kann durch eine andere Person, zum Beispiel eine Pflegekraft oder einen ambulanten Pflegedienst, übernommen werden. Die Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen im Jahr gewährt und darf einen jährlichen Höchstbetrag nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und die häusliche Pflege durch Angehörige stattfindet.

Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht. Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen.
Anträge für einen Wohnberechtigungsschein gibt es im Bürgerbüro der Stadtverwaltung oder hier.

Wohngeld

Auch Rentner können Wohngeld beantragen, die Rente gilt dann als Einkommen. Wer andere soziale Leistungen bezieht, bei denen die Unterkunftskosten bereits eingerechnet sind, kann kein Wohngeld beantragen. Alle Informationen zum Wohngeld, die zuständige Anlaufstelle und die notwendigen Antragsformulare gibt es im Rathaus bei der Wohngeldstelle oder hier.

Zuschüsse in Form von Sozialhilfe

Die Sozialhilfe deckt das Existenzminimum ab, also das Minimum an Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinischer Notfallversorgung. Belastungen wie Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besondere soziale Schwierigkeiten versucht die Sozialhilfe im Bedarfsfall durch Unterstützungsleistungen auszugleichen. 
Die Sozialhilfe unterstützt Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und keine anderen Versicherungs- oder Versorgungsansprüche haben, mit Leistungen.

Zuzahlungen

Nicht immer übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die vollen Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, deshalb müssen Krankenversicherte zuzahlen. Das gilt auch für Krankenhausaufenthalte, Vorsorge- und Rehamaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und Fahrtkosten.  
Gesetzlich Versicherte, Chronisch Kranke und Rentner können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. 


Hier finden Sie Anlaufstellen, wo es Beratung und Zugang zu diesen Hilfestellungen gibt: