Bauleitplanung

Modell, das das Sanierungsgebiet Östliche Innenstadt zeigt
Bevor gebaut werden kann, muss mit der Aufstellung eines Bebauungsplans ein öffentlich-rechtliches Verfahren durchlaufen werden.

Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist ein ergebnisoffenes, öffentlich-rechtliches Verfahren, das im gesamten Bundesgebiet nach gleichen Vorgaben erfolgt. Die Gemeinden stellen in ihren Gebieten eigenverantwortlich Satzungen auf, die die Bebaubarkeit von Grundstücken verbindlich regeln. Das Baugesetzbuch sieht bei dieser Aufstellung solcher Bebauungspläne verschiedenen Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Im Folgenden können Sie die Unterlagen aktuell laufender Verfahren für die Dauer der Beteiligungsfrist einsehen und sich über künftige Planungen informieren.

Nachdem das Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes abgeschlossen wurde, wird dieser rechtskräftig. Das heißt „hier kann nun gebaut werden“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist meist ein Parallelverfahren, das ähnlich wie das Aufstellen von Bebauungsplänen funktioniert, jedoch keine unmittelbare Auswirkung auf das Bauen an sich hat.

Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren

Derzeit findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren statt.

Rechtsverbindliche Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Hier finden Sie alle in Kraft getretenen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der letzten 12 Monate. Die weiteren Flächennutzungs- und Bebauungspläne können im BürgerGIS eingesehen werden.

Bebauungsplan "Hagenhof" Nr. 316

Bebauungsplan "Östliches Brühl" Nr. 254

FNP-Änderung "Östliches Brühl" Nr. 11-2018

FNP-Änderung "Hagenhof" Nr. 06-2017

Bebauungsplan "Reitanlage Krappenäcker" Nr. D-2022-1B

FNP-Änderung "Reitanlage Krappenäcker" Nr. D-2022-1F

Bebauungsplan "Grundwegsiedlung" Nr. 252

FNP-Änderung "Grundwegsiedlung" Nr. A-2019-1F

Inkrafttreten Bebauungsplan "Feuerwache Westgartshausen" Nr. I-2021-1B

Amtliche Bekanntmachung (539 KB)
Bebauungsplan (4 MB)
Abgrenzungsplan (1023 KB)
Textteil (430 KB)
Begründung (4,4 MB)
Umweltbericht (1,2 MB)
Örtliche Bauvorschriften (912 KB)
Satzung (419 KB)
Abwägungsergebnis (3,7 MB)
Synopse (25 KB)
Zusammenfassende Erklärung (576 KB)

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung vom 29.06.2023 in Kraft. 

Inkrafttreten FNP-Änderung "Feuerwache Westgartshausen" Nr. I-2022-1F

Inkrafttreten Bebauungsplan "Wolfsacker" Nr. 126

Amtliche Bekanntmachung (334 KB)
Bebauungsplan (4 MB)
Örtliche Bauvorschriften (99 KB)
Begründung (700 KB)
Satzung (17 KB)
Umweltbericht (1,2 MB)
Textteil (203 KB)
Abwägungsergebnis (535 KB)
Zusammenfassende Erklärung (101 KB)
Abgrenzungsplan (1,5 MB)

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung vom 15.06.2023 in Kraft. 

Inkrafttreten Bebauungsplan "Fliegerhorst, 1. Änderung" Nr. 240.1